Graf Maya · Ständerat · 2023-09-18
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-18
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, die Motion auch aus ganz objektiven Gründen anzunehmen. Ein prüfungsfreier Zutritt von Berufsmaturitätsabsolventinnen und -absolventen kann nicht nur ein wichtiger Beitrag gegen den[NB]Lehrermangel sein, sondern er schafft die Gleichwertigkeit zwischen gymnasialer Maturität und Fachmaturität einerseits und der Berufsmaturität andererseits. Die auf dem Bildungsweg der Berufsmaturität erworbenen sozialen Kompetenzen, die Arbeitswelterfahrungen und das erworbene Allgemeinwissen sind nach unserer Meinung für den Eintritt in ein pädagogisches Hochschulstudium - wir sprechen hier nur über den Eintritt und nicht über das Studium selbst - und auch für die spätere Primarlehrpraxis ausreichend. Somit müssen sie auch gleichwertig anerkannt und behandelt werden, wenn es um die Aufnahme eines Studiums an den pädagogischen Hochschulen geht.
Heute ist die Praxis unverständlich: Personen über 30 Jahre oder infolge des Lehrermangels in einigen Kantonen sogar Personen ab 28 Jahren können mit der Zulassung "sur dossier" prüfungsfrei in die pädagogischen Hochschulen eintreten. Der Weg über die Aufnahmeprüfung von jüngeren Berufsleuten mit einer Berufsmaturität aber ist nicht einmal einheitlich geregelt. Es kann also nicht sein, dass heute das Alter die bessere Qualifikation als eine Berufsmaturität ist. Jede pädagogische Hochschule hat nämlich im Moment andere Aufnahmekriterien und andere Prüfungsanforderungen.
Eine nationale Regelung des prüfungsfreien Zugangs an die pädagogischen Hochschulen soll solche Hindernisse abbauen und damit den Weg in den Primarlehrberuf gerade auch für junge Männer attraktiver machen. Sie wissen, dass wir heute nur ungefähr 17 Prozent Männer im Primarlehrberuf haben und etwa 5 Prozent Männer im Kindergartenberuf. Wenn Sie heute der Annahme der Motion und der kleinen Gesetzesanpassung zustimmen, kann die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren bei der Umsetzung die Richtlinien für die prüfungsfreie Aufnahme einheitlich erlassen.
In Anbetracht des gravierenden Lehrpersonalmangels sind also Lösungen gesucht, um gut qualifizierten und hochmotivierten Menschen den Einstieg in den Primarlehrberuf über ein Studium an der pädagogischen Hochschule zu ermöglichen. Dabei sollen die Hindernisse niedrig und vor allem der Weg zum Studium klar und einheitlich aufzeigbar sein.
Dass Studieninteressierte mit Berufsmaturität die gleiche Aufnahmeprüfung absolvieren müssen wie jene mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis, stellt aber eine Abwertung der erweiterten Allgemeinbildung dar, welche im Rahmen einer Berufsmaturität vermittelt wird. Die reduzierten Ergänzungsprüfungen sind dabei keine hinreichende Erleichterung. So können von insgesamt dreizehn mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die absolviert werden müssen, häufig nur drei mündliche Prüfungen erlassen werden. Stellen Sie sich vor: Ein Absolvent, eine Absolventin einer Berufsmatur muss je nachdem zehn Prüfungen noch einmal nachholen.
Besonders stossend ist dabei, dass auch Studieninteressierten mit einer Berufsmatur in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, zum Beispiel Fachpersonen Betreuung, nur eine minimale Erleichterung bei den Prüfungen, die verlangt werden, gewährt wird.
Das Argument, wonach die Berufsmatur eine unzureichende Allgemeinbildung vermitteln würde, um an einer pädagogischen Hochschule zu studieren, ist im Kontext dessen, dass der Zugang "sur dossier" auch Personen mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ermöglicht wird, also nicht haltbar. Zudem können bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Berufsmatur Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt werden. Diese jungen Menschen, die den Primarlehrberuf ergreifen möchten, sind hochmotiviert und leistungsstark. Das haben sie bereits bewiesen, indem sie während einer Berufslehre den ganzen Tag gearbeitet und dann noch am Wochenende für die Berufsmatur gelernt haben.
Einheitliche Aufnahmeregelungen an den Schweizer pädagogischen Hochschulen sind also wichtig. Wie ich gesagt habe, variieren diese heute stark. Die uneinheitliche Regelung dieses Prozesses ist undurchsichtig. Er schafft eher Hürden, anstatt junge Berufspersonen, die durch die Berufsmatur eine erweiterte Allgemeinbildung erworben haben, zu befähigen, in eine Fachhochschule wie die pädagogische Hochschule einzutreten und das Studium aufzunehmen.
Es wäre wichtig, dass wir heute dieser Motion zustimmen, welche übrigens in der grossen Kammer mit 122 zu 41 Stimmen sehr klar gutgeheissen wurde. Wir würden hier nicht nur eine Hürde ausräumen, sondern auch einen kleinen, aber wichtigen Beitrag gegen den Lehrkräftemangel und vor allem auch - und das möchten wir ja alle - zur Stärkung der Berufsbildung leisten.
Ich möchte Sie in diesem Sinne bitten, der Motion zuzustimmen.