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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19

Wortprotokoll

Als ich morgens um acht Uhr hierhergekommen bin, waren die Ränge ziemlich leer, und einige haben etwas müde ausgesehen. Es hat jetzt eine etwas animierte Debatte gegeben, vielleicht auch schon so etwas wie eine Vordebatte zum Budget 2024.[NB]Auf[NB]jeden[NB]Fall[NB]habe[NB]ich[NB]den[NB]Eindruck, dass jetzt alle wach sind.

Wie Sie wissen, erfüllt der Bundesrat mit dieser Vorlage einen Auftrag aus dem Parlament; das wurde bereits gesagt. Ich möchte auch darauf hinweisen: 2019, als Sie diese Motion beraten haben, hat sie der Bundesrat abgelehnt. Aber Sie haben diese angenommen, und wir haben jetzt diesen Auftrag erfüllt.

Gemäss der Vorlage sollen bei der direkten Bundessteuer die Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien wie folgt erhöht werden: der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3600 auf 6000 Franken, dann bei Alleinstehenden von heute 1800 auf 3000 Franken und die Abzüge pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person von 700 auf 1200 Franken. Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht eine gleichlautende Bestimmung vor, wobei die Höhe des Abzugs von den Kantonen festgelegt wird. Ins Gewicht fallen natürlich vor allem die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung; der Abzug für Zinsen von Sparkapitalien spielt faktisch keine Rolle.

Wir haben es bereits gehört: Die Vorlage würde die privaten Haushalte schätzungsweise um rund 400 Millionen Franken pro Jahr entlasten und damit diese Mittel vom öffentlichen in den privaten Sektor umleiten. Sie würde damit den privaten Konsum und/oder die privaten Ersparnisse stärken. Zulasten des Bundes wären das etwa 350 Millionen Franken. Zugleich ist klar, dass aufgrund des progressiven Tarifs der direkten Bundessteuer vor allem Personen mit guten und sehr guten Einkommen von den höheren Abzügen profitieren würden. Diese haben einen gewissen Ausgleich - sicherlich nicht einen gewaltigen Ausgleich -, aber mit der kalten Progression von 2023 wurde das ausgeglichen. Das ist auch für 2024 wieder vorgesehen. Das sind in etwa 100 Franken.

Der Ständerat ist auf diese Vorlage nicht eingetreten, und auch Ihre vorberatende WAK-N empfiehlt Ihnen Nichteintreten. Für diese Beschlüsse werden zwei Gründe genannt: die angespannte Finanzsituation des Bundes - zusätzliche Mindereinnahmen von jährlich 350 bis 400 Millionen Franken sollten vermieden werden - und inhaltlich die ungünstige Verteilungswirkung der Massnahme. Es geht um den Umstand, dass in erster Linie Steuerpflichtige mit höherem Einkommen von den höheren Abzügen profitieren würden. Dieses Argument hatte der Bundesrat auch in seiner Ablehnungsempfehlung zur Motion Grin 17.3171 eingebracht. Da der Bundesrat gegen die Annahme der Motion war, unterstützt er auch den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Finanzkommission des Nationalrates zu diesem Geschäft einen Mitbericht verfasst hat und Ihnen empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie haben es in verschiedenen Voten auch gehört: Die Finanzlage des Bundes hat sich seit der Einreichung der Motion drastisch verändert. Wir haben Anfang 2023 gesehen, dass wir für die Erstellung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlages einen Bereinigungsbedarf von 2 Milliarden Franken haben. Diese 2 Milliarden Franken, sofern sie in der Budgetdebatte im Dezember denn bewilligt werden, werden in den weiteren Finanzplanjahren weitergezogen, weil wir da zusätzlich zu den 2 Milliarden weiterhin strukturelle Defizite bis zu 1,2 Milliarden Franken ausweisen. Die Finanzsituation hat sich halt schon ziemlich verschlechtert.

Es wurde vorhin moniert, dass man die 350 bis 400 Millionen Franken in der Finanzplanung nicht eingestellt habe. Das ist gesetzeskonform: Das Finanzhaushaltrecht sieht vor, dass die Beschlüsse des Erstrates abgebildet werden, und wenn der Erstrat nicht eintritt, gibt es auch keine Ausgabe. Deshalb war das in der Finanzplanung nicht enthalten, und die Zahlen, die ich Ihnen bezüglich des Bereinigungsbedarfes genannt habe, enthalten diese gut 350 Millionen Franken nicht.

Angesichts der finanzpolitischen Ausgangslage und auch angesichts der Tatsache, dass wir im Budget 2024 noch einen Spielraum von 4 Millionen Franken haben, unterstützt der Bundesrat den Antrag der Mehrheit der WAK-N auf Nichteintreten.