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Würth Benedikt · Ständerat · 2023-09-18

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-18

Wortprotokoll

Ich springe für Frau Chassot ein, die erkrankt ist, und übernehme die Berichterstattung seitens der WBK-S. Sie haben gesehen, dass die WBK-S mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion beantragt.

Was will die Motion? Die Motion will den Bundesrat beauftragen, in Bezug auf die aktuelle europäische Regulierung der Digitalisierung eine Position zu erarbeiten, klare Zuständigkeiten zu definieren und sich als Handelspartner aktiv einzubringen, um die Interessen der Schweiz zu vertreten. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit nachher ihre Gründe darlegen wird.

Nun zur Grosswetterlage in der Rechtsetzung im europäischen Kontext: Traditionell kennen wir auf der einen Seite ja die Bilateralen Verträge. Sie wissen, es handelt sich hier um statische und eben nicht um dynamische Verträge. Hier gilt das Prinzip des autonomen Nachvollzuges. Wir versuchen hier, auf verschiedenen Kanälen unsere Interessen in technischen Arbeitsgruppen einzubringen, solange wir dort dabei sind.

Dann gibt es auf der anderen Seite auch mittelbare Auswirkungen der Rechtsetzungsmacht der Europäischen Union. Nächste Woche beraten wir den Bericht des Bundesrates mit dem Titel "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU". In diesem Bericht schreibt der Bundesrat in den Kapiteln 2.2.2 und 2.2.3 Folgendes: "Von den Prioritäten der EU sind zwei in Bezug auf ihre Relevanz für die Schweiz besonders eng zu verfolgen: die Digitalisierung und der 'europäische Grüne Deal'. Am 19. Februar 2020 präsentierte die Europäische Kommission ihre neue Digitalstrategie unter dem Titel 'Ein Europa für das digitale Zeitalter'. Die EU möchte ihre gesellschaftspolitischen Werte verstärkt auch in der Digitalpolitik durchsetzen und eine Vorreiterrolle in der globalen Standardsetzung einnehmen." Er schreibt weiter: "Zur 'strategischen Autonomie' hinzu kommt als umgekehrte Entwicklung die zunehmende Spürbarkeit der Auswirkungen von EU-Regulierungen über die Grenzen der EU hinaus. [...] Globale Anbieter kommen kaum um [den EU-Binnenmarkt] herum. Sie richten sich nach den in der EU geltenden Standards, mitunter auch für Aktivitäten in anderen Märkten, da die oft strengeren EU-Normen dort sicher genügen. Besonders auf technologischem Gebiet hat die EU in den vergangenen Jahren erkannt, wie sie dank des Gewichts ihres Binnenmarkts regulatorische Massstäbe mit globaler Wirkung setzen kann, etwa mit Blick auf den Datenschutz oder die Regulierung von internationalen Online-Plattformen. Diesbezüglich ist beispielsweise zu erwarten, dass grosse Online-Plattformen die neuen EU-Regeln auch in der Schweiz anwenden, unter anderem, weil sie die Schweiz häufig demselben Markt wie die EU-Mitgliedstaaten zuordnen. Die Auswirkungen der EU-Regulierung sind gerade für die mitten in Europa gelegene Schweiz daher auch in Bereichen spürbar, die nicht Gegenstand von Binnenmarktabkommen mit der EU sind." Das alles schreibt der Bundesrat.

Ich illustriere das an einem Beispiel, das gerade jüngst in den Medien war: die Lancierung des I-Phone 15. Die EU verlangt im Interesse des Umweltschutzes, dass ab 2024 alle in der EU verkauften Handys und Tablets über einen USB-C-Anschluss verfügen müssen. Apple, eine globale Unternehmung mit grosser Wirkungsmacht, musste spuren. Die "NZZ" titelte dann auch, dass das neue I-Phone zeigt, dass die EU eine Weltmacht in der Regulierung geworden ist.

Das ist die Ausgangslage; es ist alles im Bericht des Bundesrates niedergeschrieben. Eigentlich kann man die Annahme der Motion nicht besser begründen, als dies der Bundesrat in seinem zitierten Bericht getan hat. Entsprechend wenig nachvollziehbar ist die Ablehnung der Motion. Wir haben unsere Erfahrungen gemacht: Ich erinnere an das Datenschutzgesetz, nun folgt die Tech-Regulierung, die der Bundesrat an die Hand nehmen will. Das hat natürlich sehr viel mit europäischer Regulierung zu tun, auch wenn wir das gerne verdrängen wollen. Aber ob Digital Services Act, Digital Markets Act oder KI-Regulierung, all das wird uns in Zukunft deutlich beschäftigen, ob es uns passt oder nicht. Darum ist es für die Mehrheit der Kommission wichtig, dass die Schweiz hier einen Gang höher schaltet und sich einbringt, so wie wir es in anderen Bereichen auch tun.

Ich mache ein Beispiel: Wir haben auch kein Stromabkommen mit der Europäischen Union; trotzdem wissen wir, wie wichtig es ist, die Möglichkeit der Mitwirkung in technischen Arbeitsgruppen im Strombereich nicht zu verlieren. Im Prinzip präsentiert sich die genau gleiche Situation auch in der Digitalpolitik.

Die Antwort des Bundesrates ist sehr defensiv. Sie widerspricht eigentlich auch den Ausführungen des Berichtes, den wir nächste Woche beraten werden. Jedenfalls kann die Aussage in der Begründung des Bundesrates, wonach kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Schweiz bestehe, mit Blick auf die gesetzlichen Regulierungen in der EU heute wohl nicht mehr so stehengelassen werden. Es mag sein, dass das zum Zeitpunkt der Antwort des Bundesrates - das ist schon über zwei Jahre her; der Bundesrat hat diese Antwort am 25. August 2021 formuliert - noch halbwegs zutraf, aber heute sicher nicht mehr.

Darum beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.