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Graber Michael · Nationalrat · 2023-09-18

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-18

Wortprotokoll

Hier geht es im Gegensatz zu dem, was wir vorhin bei der RPG-2-Revision diskutiert hatten, um Artikel 24d des Raumplanungsgesetzes. Dem Vorstoss liegt ein Bundesgerichtsentscheid zugrunde. Wenn man diesen liest, dann stehen einem alle Haare zu Berge - zumindest, wenn man wie ich aus einem Bergkanton kommt und mit den realen Problemen der Leute dort konfrontiert ist.

Zur Kontextualisierung: In Gutheissung einer Beschwerde des ARE hat das Bundesgericht 2021 - hören Sie jetzt gut zu - mit 3 zu 2 Richterstimmen an einer mehrstündigen öffentlichen Versammlung entschieden, dass eine Baute, welche der Kanton Wallis als schützenswert qualifiziert hatte, nicht umgenutzt werden kann. Sie falle somit nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 24d RPG. Als Klammerbemerkung sei erlaubt zu erwähnen, dass ich es staatspolitisch schon sehr befremdend, wenn nicht problematisch finde, wenn[NB]sich[NB]das[NB]ARE[NB]systematisch mit solchen Dingen auseinandersetzt und Einsprache erhebt, dass ich aber ziemlich zuversichtlich bin, dass sich das unter Bundesrat Rösti jetzt bessern wird.

Der Hauptgrund, den das Bundesgericht ins Feld führte, war der Zustand dieser Baute. Man hat gewissermassen gesagt, dass man dieses Objekt, weil es so schlecht unterhalten ist und fast zusammenfällt, auch nicht umnutzen kann, denn wenn es jetzt nicht bestimmungsgemäss benutzt werden kann, kann es in Zukunft auch keine Zweckänderung erfahren. Da will man also den Eigentümer, der sich dessen nun endlich annimmt, noch bestrafen, indem man eine Umnutzung gar nicht zulässt. Das ist das eine Problem.

Das andere Problem betrifft natürlich die kantonale Kompetenz: Wenn der Kanton Wallis sagt, dieses Gebäude sei schützenswert, es sei ein Zeitzeuge der landwirtschaftlichen Kultur, und das Bundesgericht dann kommt und sagt: "Nein, das wissen wir in Lausanne besser als die kantonalen Behörden" - die auch im Wallis äusserst restriktiv sind bei Bauten ausserhalb der Bauzone - "und das lassen wir so nicht durch", dann stellen sich mir schon Fragen.

Wenn ich die Erwägungen des Bundesgerichtes lese, frage ich mich, ob unsere obersten Richter in der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes eigentlich nichts Besseres zu tun haben, als in Gutheissung von Beschwerden des ARE zu entscheiden - nochmals, es ist meines Erachtens staatsrechtlich problematisch, wenn ein Bundesamt solche beckmesserischen Beschwerden führt -, und ob das überhaupt ihr Job ist. Wenn Sie den Bundesgerichtsentscheid lesen, dann sehen Sie, dass dort gesagt wird, dass die Dachkonstruktion nicht mehr hält, die Balken etwas morsch sind usw. Mit solchen Dingen setzen sich unsere höchsten Richter auseinander und sagen dann dem Kanton: Nein, nein, du hast keine Ahnung, das ist nicht schutzwürdig.

Da sehen Sie auch, wie hochpolitisch das öffentliche Recht generell funktioniert. Wenn es in der öffentlich-rechtlichen Abteilung einen Entscheid mit 3 zu 2 Richterstimmen gibt, dann hat das wahrscheinlich nicht viel mit Rechtsprechung, sondern mehr mit einer politischen Abwägung zu tun, die [PAGE 1716] auch stark von der Zusammensetzung des entsprechenden Richtergremiums abhängt.

Ich habe auch Kenntnis von der Antwort des Bundesrates. Diese Antwort stammt noch von der Vorgängerin des aktuellen Amtsinhabers und überrascht nicht weiter, weil sie im Sinne und Geiste der alten Politik dieses Departements verfasst ist. Ich bin aber zuversichtlich, dass der jetzige Amtsinhaber - unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung hier - genügend Sensibilität aufweist, auch für das Berggebiet, und dass sich da in Zukunft gesetzgeberisch vielleicht etwas machen lässt.

Denn das, was mit diesem Bundesgerichtsurteil geschehen ist, geht nicht. Das Bundesgericht ist nicht dazu da, den Kanton zu belehren. Es ist nicht dazu da, beckmesserisch die Qualität einer Baute zu qualifizieren und dann zu sagen: Ihr habt alle keine Ahnung, das fällt nicht in diesen Anwendungsbereich. Nochmals: Das Urteil fiel mit 3 zu 2 Richterstimmen, die politische Besetzung des Gremiums können Sie selbst nachschauen. Das hatte relativ wenig mit Rechtsprechung, aber viel mit Politik zu tun.

Ich danke Ihnen, dass Sie meine Motion unterstützen.