Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-09-19
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-09-19
Wortprotokoll
Die geltende Ausschüttungsvereinbarung zwischen dem EFD und der SNB für die Periode 2020-2025 wurde so konzipiert, dass die gesetzlich geforderte mittelfristige Verstetigung der Ausschüttungen an Bund und Kantone trotz gestiegener Volatilität der Jahresergebnisse bestmöglich - bestmöglich! - gewährleistet werden kann. Grundvoraussetzung, damit überhaupt eine Ausschüttung erfolgen kann, ist gemäss Nationalbankgesetz das Vorliegen eines Bilanzgewinns. Der Bilanzgewinn ist kein einzelnes Jahresergebnis, sondern er enthält auch die Gewinne und Verluste der Vorjahre in Form der Ausschüttungsreserve. Das trägt zur Verstetigung bei.
Doch weder die geltenden noch die allenfalls neu ausgehandelten Ausschüttungsmodalitäten können eine unbedingte Garantie für eine Gewinnausschüttung gewährleisten. Wenn der Jahresverlust wie im letzten Jahr so hoch ausfällt, dass ein Bilanzverlust resultiert, ist eine Ausschüttung im geltenden rechtlichen Rahmen nicht möglich. Daran würde auch die in der Motion erwähnte Führung eines zusätzlichen Kontos für Ausschüttungen nichts ändern.
Der Bundesrat ist aber bereit, mit der SNB das Gespräch zu führen, da insbesondere auch die Kantone mit der aktuellen Situation nicht zufrieden sind. Allerdings sind die Kantone im Bankrat vertreten; sie könnten ihre Interessen auch dort geltend machen. Aber ich habe es gesagt, das EFD wird - [PAGE 1753] hoffentlich noch in diesem Jahr - im Rahmen seiner regelmässigen Gespräche mit der SNB verschiedene Aspekte der Gewinnausschüttung erörtern. Ein Thema wird dabei die Gewährleistung der Verstetigung der Ausschüttungen sein. Die Frage wird sein, ob der derzeitige Mechanismus hierfür immer noch die optimale Variante darstellt. Der Rahmen dieser Gespräche kann darüber hinaus genutzt werden, um Fragen zur Rückstellungspolitik der SNB zu erörtern.