Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-19
Wortprotokoll
Hier zeichnet sich, falls Sie der Mehrheit zustimmen, eine Einigung mit dem Nationalrat ab, auch wenn die Mehrheit hier jetzt ein anderes Modell vorschlägt, das aber, wie gesagt wurde, im Nationalrat nur ganz knapp unterlegen ist. Der Nationalrat hat die Strombranche gehört und das Modell vereinfacht, indem die Sanktionen - auch wenn das jetzt etwas relativiert ist - gestrichen wurden. Dass der Nationalrat auf Zielvorgaben für den Stromverkauf im Markt verzichtet hat, ist eigentlich bedauerlich. Wenn wir ein solches Modell einführen, würde auch ich Ihnen empfehlen, hier der Mehrheit zu folgen. Man kann das natürlich grundsätzlich infrage stellen. Wenn es eingeführt wird, und es zeichnet sich in diesen Differenzverhandlungen ab, dann, sind wir der Meinung, ist der Mehrheitsantrag der bessere, weil er den ganzen Markt, also alle Lieferanten sowie die gebundenen Kunden und die ungebundenen Kunden, beinhaltet.
Ich möchte einfach noch etwas relativieren: Es geht um etwa 2 Terawattstunden als Zielsetzung bis 2035. Das ist noch nicht alle Welt. Was ich auch gehört habe: Wir wollen keinen Bürokratietiger. Das verstehe ich und würde auch dafür bürgen, dass wir das mit unseren Spezialisten möglichst schlank über die Bühne bringen würden. Ich habe gerade noch einmal gefragt: Immerhin ist ein solches Modell in 15 EU-Ländern installiert und läuft speziell gut auch in Frankreich, im Nachbarland. Ich bin also der Meinung, man dürfte das jetzt mal versuchen.
Ich habe den Vergleich mit dem Esel und dem Sack gehört. Aber das Umgekehrte möchte ich auch nicht. Jetzt machen wir Vorgaben für den Elektrizitätslieferanten. Wir meinen sogar, dass er daraus ein Geschäftsmodell kreieren kann, bei welchem er etwas verdient. Gleichzeitig kann der Konsument dann auch Einsparungen durch effizientere Maschinen machen, die unterbreitet werden. Das Umgekehrte, dass wir beim Konsumenten oder bei der Konsumentin ansetzen, wäre ja Druck für eine Verhaltensänderung, und das würde die Freiheit der Konsumierenden massiv beschneiden. Das möchte ich letztlich nicht. Ich wäre ein sehr starker Gegner dieser Umkehrung.
Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zuzustimmen. Ich glaube, es ist diesen Versuch wert. Ich habe Zeichen aus dem Nationalrat bekommen, dass er sich der Fassung dieser Mehrheit anschliessen würde. Man kann auf jeden Fall sagen: Man kann es grundsätzlich wollen oder nicht wollen. Wenn man es aber will, sollte man es sicher nicht alleine auf die Grundversorger ausrichten.
Herr Ständerat Stark hat Fragen gestellt, die ich kurz beantworten möchte. Elektrizitätslieferanten sind alle Lieferanten, die Elektrizität an Endverbraucher in der Schweiz absetzen. Nicht betroffen davon sind Zwischenhändler. Also: direkt an Endkunden, egal, ob in der Grundversorgung oder im Markt. Die zweite Frage kann ich nicht abschliessend beantworten. Wir stellen uns vor, dass wir kleinere Elektrizitätslieferanten und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) einfach auch aus administrativen Gründen hier ausschliessen würden. Da gäbe es dann eine Verordnung, zu der Sie in der Vernehmlassung Stellung nehmen könnten. Genauer kann ich das noch nicht sagen.