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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-19

Wortprotokoll

Die Motion beantragt, die Bewirtschaftung des Regenwassers ins Gewässerschutzgesetz aufzunehmen. Unter "Bewirtschaftung" werden die Rückhaltung und Versickerung sowie die Nutzung des Regenwassers verstanden. Damit soll die Ressource Wasser geschützt und ein energie- und kostenschonender Umgang damit erreicht werden.

Bereits heute fordert das Gewässerschutzgesetz, dass Regenwasser in erster Linie versickern soll. Ist dies nicht möglich, ist das Niederschlagswasser zurückzuhalten und in ein Gewässer einzuleiten. Rund 80 Prozent des Trinkwassers stammen aus dem Grundwasser. Dieses kann meist ohne energieintensive Aufbereitung mit der bestehenden Infrastruktur genutzt werden. Ob eine Regenwassernutzung tatsächlich ökologisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist, muss lokal und fallspezifisch beurteilt werden. Bund, Kantone und Fachverbände unterstützen die Gemeinden und Privateigentümer bereits heute bei dieser Beurteilung.

Um die Ressource Wasser in Trockenperioden ausreichend zu schützen, sind Massnahmen zur Reduktion des Wasserverbrauches wesentlich effizienter als die Regenwassernutzung. Die Regenwasserbewirtschaftung ist bereits mit der heutigen Gesetzgebung abgedeckt und wird umgesetzt. Eine stärkere nationale Regelung auf Gesetzesstufe ist deshalb aus Sicht des Bundesrates weder zweckmässig noch notwendig. Zwar liegen keine Zahlen vor, wie viel Regenwasser heute bereits genutzt wird und wie gross das Potenzial für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Nutzung ist; mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten ist es jedoch privat möglich, Regenwasser zu nutzen. Gemeinden können die Regenwassernutzung auch in Sondernutzungsplänen fordern und fördern.

Vor diesem Hintergrund bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.