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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-19

Wortprotokoll

Es ist auch dem Bundesrat wichtig, dass Menschen mit einer Sehbehinderung der Zugang zum Fernsehen ermöglicht wird. Er hat in der Verordnung dazu die wichtigsten Rahmenbedingungen festgelegt - wie Sie es auch erwähnt haben -, nach denen Sendungen aufbereitet werden müssen. Zudem muss die SRG diese Leistungsvereinbarungen mit den Verbänden abschliessen, die die Interessen von Menschen mit Sinnesbehinderung vertreten. Wir sind der Auffassung, dass dies durchaus flexible Lösungen ermöglicht.

Besonders hervorzuheben sind die Leistungen der SRG. Die SRG muss zum Beispiel dafür sorgen, dass der grösstmögliche Anteil der Sendungen der ersten Fernsehprogramme zwischen 18 Uhr und 22.30 Uhr für Sehbehinderte aufbereitet ist. Dazu schliesst die SRG mit den Behindertenverbänden die erwähnten Leistungsvereinbarungen ab. Die aktuelle Leistungsvereinbarung gilt bis Ende 2027. Darin ist vorgesehen, den Umfang der Sendungen mit Audiodeskription bis 2027 von aktuell 1200 Stunden pro Jahr auf 2000 Stunden pro Jahr auszubauen. Damit kann eine Verbesserung stattfinden, die zwischen der SRG und den Verbänden ausgehandelt werden kann. Ich gehe davon aus, dass dies auch erfolgen wird.