Lexipedia

Salzmann Werner · Ständerat · 2023-09-19

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-19

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion möchte ich verhindern, dass der Bundesrat die Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst, die Schiessverordnung, per 1. Januar 2024 ändert und somit den Preis für die Munition "Gewehrpatrone 11" oder kurz "GP[NB]11" erhöht, die für das Sturmgewehr 57, den Karabiner und das Langgewehr verwendet wird.

Der Bundesrat subventioniert die Munition für die Schützen, um die ausserdienstliche Schiesstätigkeit, die Schiessfertigkeit und den Wehrwillen zu stärken und in unserer Milizarmee zu verbessern. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in ihrem Bericht nun empfohlen, die Munition GP[NB]11 nicht mehr zu subventionieren, weil für die heutige Armeewaffe, das Sturmgewehr 90, nur die Munition GP[NB]90 verwendet werde. Der Bundesrat will diese Empfehlung nun übernehmen und den [PAGE 803] Preis für die GP[NB]11 in einem ersten Schritt verdoppeln. Weitere Preiserhöhungen behält er sich, gemäss meinen Informationen, vor. Der Bundesrat begründet den Schritt damit, dass er das Schiessen mit dem Sturmgewehr 90 fördern will. Mit dem Kompromiss beträgt das Einsparpotenzial eine Million Franken.

Das VBS hat aber in den letzten Jahren eine ganz andere, wenn nicht gegenteilige Politik betrieben. So hat die Sektion Schiesswesen ausserdienstliche Tätigkeiten, die notabene dem Kommando Ausbildung der Armee unterstellt ist, in den letzten Jahren diverse teure Hilfsmittel für das Sturmgewehr 57, den Karabiner und das Langgewehr bewilligt, die zu einer höheren Präzision der Waffen geführt haben, die GP[NB]11 verschiessen. Sehr viele Schützinnen und Schützen haben nun diese Möglichkeit wahrgenommen, um vom Sturmgewehr 90 wieder auf das Sturmgewehr 57 oder den Karabiner umzustellen, denn es liegt auf der Hand, dass ein Anreiz besteht, mit einer präziseren Waffe zu schiessen. Entsprechend haben auch viele junge Schützen und Schützinnen ein Sturmgewehr 57 angeschafft.

Auch wenn der Bundesrat zusammen mit dem Schweizer Schiesssportverband eine Teilkompensation für die Durchführung von Jungschützenkursen, des eidgenössischen Feldschiessens und des obligatorischen Programms besser entschädigen will, führt die Verteuerung der Munition GP[NB]11 von 30 auf 60 Rappen pro Patrone unweigerlich zu einer Abnahme der Schiesstätigkeit und sicher zu einer Abnahme der Zahl der Schützinnen und Schützen in den Vereinen. Es liegt doch nicht im Interesse der Armee und unseres Landes, in einer Zeit, in der wir auf jede Schützin und jeden Schützen, jeden Soldaten in unserem Land angewiesen sind, mit solchen Massnahmen den Wehrwillen zu schwächen. Die Sektion Schiesswesen ausserdienstliche Tätigkeiten hat die neuen Hilfsmittel der GP-11-Waffen in der Absicht bewilligt, dass die ausserdienstliche Schiesstätigkeit gefördert und nicht abgebaut wird.

Im Interesse des Wehrwillens in der Schweiz und als Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Schützinnen und Schützen bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen. Dafür danke ich Ihnen bestens.