Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-09-19
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-19
Wortprotokoll
Die Schweiz hat bekanntlich keine natürlichen Ressourcen wie Öl, Gas oder Gold. Die einzige Ressource, die sie hat, und somit auch die wichtigste, ist der Mensch. Er ist auch die Grundlage unseres Wohlstandes. Es geht um die Schaffenskraft aller Menschen in der Schweiz. Sie gründen Firmen und treiben die Innovation voran. Wahrscheinlich ist es auch gut, dass die Schweiz keine Schätze hat. So waren wir immer stets bemüht, mit unserer Arbeitsleistung Wertschöpfung zu generieren.
Das Unternehmertum ist somit seit jeher ein Grundstein für den Erfolg der Schweiz. Viele grosse Schweizer Firmen, die heute Tausende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, waren auch einmal Start-ups. Auch sie waren einmal klein und gehören heute zu den weltweit führenden Firmen.
Auch heute entstehen neue kleine Firmen, Start-ups. Sie haben noch nicht Tausende Angestellte. Aber es ist der Wunsch von uns allen, dass die Firmen, die heute entstehen, vielleicht nicht in hundert, aber in zwanzig, dreissig Jahren zu den führenden Arbeitgebern in der Schweiz gehören.
Start-ups haben eigentlich zwei Bedürfnisse: Sie brauchen exzellente Mitarbeitende, und sie brauchen Geld, um zu wachsen. Beim vorliegenden Postulat geht es um das Zweite, es geht um das Kapital. Um eine Idee zu finanzieren, gehen Start-ups auf Kapitalsuche, auf Investorensuche. Sie brauchen das Geld, um neue Mitarbeitende anzustellen und deren Löhne zu zahlen, oder auch, um neue Investitionen in Maschinen und Ähnliches zu tätigen und so ihren Umsatz anzukurbeln.
In der Schweiz ist es so: Wenn jemand Eigenkapital beschafft, unterliegt dieses einer Steuer, der sogenannten Emissionsabgabe oder Stempelsteuer. Die Schweiz erhebt ab 1 Million Franken Kapital eine Steuer. Das heisst, wenn Start-ups zur Finanzierung einer Idee Geld sammeln und sie das Geld produktiv in ihrer Firma einsetzen wollen, muss ein Teil davon, 1 Prozent des frisch aufgenommenen Kapitals, zurück an den Staat gegeben werden. Das Geld, das Start-ups eigentlich brauchen, um in ihre Mitarbeiter zu investieren, um ihre Idee voranzutreiben, wird ihnen also entzogen. Hört man sich im Umfeld von Start-ups um, wird die Stempelsteuer dort als etwas wahrgenommen, das eine Last ist. Die Schweiz ist hier im internationalen Vergleich nicht konkurrenzfähig. Daher wird das Geld auch eher im Ausland beschafft als in der Schweiz.
Das Postulat fordert nun, dass der Bundesrat prüfen soll, inwiefern diese Stempelabgabe für Start-ups modernisiert werden kann, sodass diese entlastet werden können. Man kann beispielsweise den Schwellenwert von 1 Million Schweizerfranken anheben. Eine weitere Idee wäre, dass Start-ups, die zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit klassischerweise viele Verluste schreiben, von dieser Steuer befreit werden oder sie erst dann schulden, wenn sie in eine Gewinnzone kommen.
Mir ist klar, dass die Schweizer Stimmbevölkerung eine gänzliche Abschaffung der Stempelsteuer abgelehnt hat. Diesen Entscheid gilt es auch zu respektieren und zu akzeptieren. Im Abstimmungskampf war aber sowohl unter Gegnerinnen und Gegnern als auch unter Befürworterinnen und Befürwortern klar, dass die Stempelsteuer für Start-ups ein Ärgernis ist. Auch die Gegnerinnen und Gegner der Abschaffung haben sich für Reformen ausgesprochen. Deshalb habe ich die vorliegende Vorlage auch zusammen mit Kollegin Badran, einer Gegnerin der Abschaffung, eingereicht. Wir wollen schauen, wie wir einen gemeinsamen Nenner finden können, damit die Start-ups von dieser Stempelabgabe befreit werden können oder ihre Last zumindest gesenkt werden kann.
In diesem Sinne würde ich es begrüssen, wenn auch Sie das Postulat annehmen würden. Es würde dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in einem Bericht darzulegen, welche Varianten in der heutigen Gesetzgebung vorgesehen werden könnten, um Start-ups von dieser Emissionsabgabe zu entlasten. Es wäre dann am Bundesrat oder auch an uns als Parlament, entsprechende Schlüsse zu ziehen und gegebenenfalls Gesetzesanpassungen in die Wege zu leiten.