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Egger Mike · Nationalrat · 2023-09-19

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-19

Wortprotokoll

Der Bundesrat wird mit unserer Motion beauftragt, das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 aufzuheben und sich in Zukunft für die Arbeitsverträge des Bundespersonals auf das Obligationenrecht zu stützen.

Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes ist der Personalaufwand mit inzwischen über 6 Milliarden Schweizerfranken. Nicht nur der Personalaufwand, sondern auch die Anzahl Bundesangestellter ist in den letzten fünfzehn Jahren stetig angestiegen. Wiesen im Jahr 2007 die Bundesstellen noch etwa 32[NB]000 Vollzeitäquivalente auf, sind es mittlerweile rund 38[NB]000. Die Kosten stiegen im selben Zeitraum von knapp 5 auf 6 Milliarden Schweizerfranken an. Darüber hinaus wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung um fast 17[NB]000 Franken auf 126[NB]000 Franken an. Bei privaten Firmen beträgt der Durchschnittslohn lediglich 89[NB]000 Franken.

Angesichts dieser Zahlen braucht es offensichtlich mehr Spardruck. In Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung sollten gewisse Sonderentschädigungen wie der Ortszuschlag oder die Arbeitswegentschädigung obsolet werden. Aber nicht nur beim direkten Lohn und der beruflichen Vorsorge profitieren Bundesangestellte gegenüber Angestellten der Privatwirtschaft von bevorzugten Bedingungen. Auch andere Leistungen gehen weit über das gesetzliche Minimum hinaus, sei dies die Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden, der Ferienanspruch von fünf bis sieben Wochen oder eine Reduktion der Stellenprozente um 20 Prozent nach Geburt oder Adoption, seien dies Finanzhilfen für die Kinderbetreuung, Arbeitswegentschädigungen oder Ortszuschläge von bis zu 5300 Franken.

Fakt ist: Bundesangestellte profitieren von grosszügigen Nebenleistungen. Angesichts der Kostenexplosion beim Bundespersonalwesen sind diese nicht mehr zu rechtfertigen. Das heutige Bundespersonalrecht ist abzuschaffen und stattdessen das Obligationenrecht anzuwenden. Auch der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme ganz klar, dass man nicht mehr weit vom Obligationenrecht entfernt ist. Machen wir also diesen Schritt!

Zudem kann es nicht sein, dass die Lohnschere zwischen Bundesangestellten und Privatangestellten immer weiter auseinandergeht. Alle reden vom Fachkräftemangel, doch der Bund heizt diesen an. Im öffentlichen Sektor inklusive der Kantone arbeiten gemäss Vollzeitäquivalenten rund 950[NB]000 Beschäftigte, was 23 Prozent des gesamten Arbeitskräftepotenzials der Schweiz entspricht. Dieser Stellenbestand ist in den letzten Jahren mit 13 Prozent deutlich stärker gestiegen als die Beschäftigung in der Privatwirtschaft, welche um 8 Prozent zugenommen hat. Der Frankenschock und die Corona- wie auch die Ukraine-Krise zwangen die Unternehmen, ihre Kosten im Griff zu behalten. Das bekam das Personal bei den Löhnen schmerzhaft zu spüren. Beim Bund dagegen sind die Löhne permanent gestiegen.

Der Bund wird für immer mehr Studienabgänger attraktiver - kein Wunder bei den zahlreichen Sonderprivilegien gegenüber der Privatwirtschaft. So erhält das Bundespersonal für das Jahr 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent. Ein Grossteil der Firmen in der Privatwirtschaft konnte sich diese grosszügige Entgleisung nicht leisten. Bei vielen Firmen fiel der Teuerungsausgleich tiefer aus, oder es blieb bei einer Einmalzahlung, die die Inflation nicht langfristig ausgleicht. Weiter kommen die grosszügige und überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte Pensionskassenregelung, der bessere Kündigungsschutz, die flexiblen Arbeitsbedingungen usw. hinzu.

Ob Detailhändler, Handwerksbetriebe, Pharmaunternehmen oder IT-Dienstleister - die ganze Schweiz sucht verzweifelt nach Fachkräften. Es mangelt an Spezialisten aller Art. Dabei gilt die Faustregel: je höher die Qualifikation, desto grösser die Nachfrage.

Dass der Bund trotz Fachkräftemangel kaum Probleme bei der Rekrutierung bekundet, zeigt, dass der Arbeitsmarkt verzerrt ist. Die höheren Löhne beim Staat sowie die Sonderprivilegien zwingen die Unternehmen, an der Lohnschraube und an den Benefits zu drehen. Dadurch wird aber die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz reduziert.

Schaffen wir gleich lange Spiesse für alle und unterstellen wir das Bundespersonal, wie das Personal in der Privatwirtschaft auch, dem Obligationenrecht!