Fässler Daniel · Ständerat · 2023-09-19
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-19
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, bei Artikel 2a Absatz 1 meiner Minderheit I zu folgen und damit am Beschluss unseres Rates festzuhalten.
Der Titel des Erlasses, den wir heute in der dritten Runde beraten, lautet "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Damit wir uns keinen Titelschwindel vorwerfen lassen müssen, sind wir gefordert, das Mögliche zu machen, um die Stromversorgung tatsächlich zu sichern. Gemäss dem bereinigten Artikel 2 muss die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien, inklusive Wasserkraft, bis 2035 von heute 42 Terawattstunden auf neu 73 Terawattstunden erhöht werden. Das sind 31 Terawattstunden zusätzlicher Produktion, was einer Steigerung um über 70 Prozent entspricht, und das in gut zehn Jahren. Ich habe in diesem Rat noch niemanden gehört, der gesagt hat: "Natürlich, das erreichen wir." Dass wir für längere Zeit mit drohenden Strommangellagen konfrontiert sein werden, bestreitet eigentlich niemand. Deshalb führen wir ja überhaupt diese Diskussion.
Damit komme ich zum Problem: Der runde Tisch zur Wasserkraft hat fünfzehn Projekte der Speicherwasserkraft identifiziert, die bis 2040 gesamthaft eine saisonale Speicherproduktion im Umfang von 2 Terawattstunden bringen könnten. Wenn es so weit kommt, wäre dies zwar ein wichtiger Beitrag, doch dieser käme zu spät und wäre auch viel zu klein. Denn wir wissen auch, dass zwischen 2030 und 2050 bei vielen Grosswasserkraftwerken die Wasserrechtskonzessionen auslaufen werden. Da diese nach der Rekonzessionierung die bestehenden Umweltvorschriften umsetzen müssen, resultiert eine Produktionseinbusse von mindestens 2 Terawattstunden, wobei es auch deutlich höhere Schätzungen gibt.
Vor diesem Hintergrund haben wir in der letzten, sehr ausführlich geführten Beratung einen Einzelantrag Engler angenommen, der sagt, dass der Bundesrat zur Erreichung der in Artikel 2 festgelegten Produktions- und Importziele sowie bei einer drohenden Mangellage die Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten kann, ihre Produktion unter Einhaltung der minimalen Restwasservorschriften befristet zu erhöhen.
Der Nationalrat - der Berichterstatter hat es gesagt - ist unserem Rat im Grundsatz gefolgt, möchte dem Bundesrat die Kompetenz aber nur geben, wenn eine Mangellage droht. Von Massnahmen bei Nichterreichen der Produktions- und Importziele möchten der Nationalrat und nun auch die Kommissionsmehrheit nichts mehr wissen. Herr Kollege Zanetti, der die Minderheit II vertritt, möchte mit seiner Minderheit sogar ganz auf eine Regelung verzichten.
Entscheidend in der Frage, die wir heute zu beantworten haben, ist, zu welchem Zeitpunkt die drohende Mangellage festgestellt und ihr mit einer Erhöhung der Produktion aus Wasserkraft vorgebeugt wird. In der Kommission hat uns die Verwaltung dargelegt, dass die Mangellage unmittelbar drohen [PAGE 806] müsse. Es könne zwar sein, dass der Bundesrat drei, vier oder fünf Jahre hintereinander entsprechende Massnahmen beschliesse, aber nie für eine längere Zeit im Voraus. Man schaue von Jahr zu Jahr.
Das ist keine vorausschauende Energiepolitik. Wir wissen schon jetzt, dass im Jahr 2025 und auch in den folgenden Jahren eine Mangellage droht. Wir wissen schon jetzt, dass wir die Produktionsziele nicht erreichen, um eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Wir wissen schon jetzt, dass bei der Wasserkraft ab 2030 im Rahmen von Rekonzessionierungen Produktion verloren geht. Und wir wissen schon jetzt, dass der Zubau gemäss dem runden Tisch höchstens diese Produktionsverluste zu decken vermag.
Wenn Sie bei dieser Ausgangslage ein Minimum an Planungssicherheit und Versorgungssicherheit gewährleisten wollen, dann müssen Sie meiner Minderheit I folgen. Auch so lassen sich effektive Mangellagen nicht ausschliessen, aber man verschliesst dann wenigstens nicht die Augen vor den Tatsachen.
Ich empfehle Ihnen in diesem Sinne, meine Minderheit I zu unterstützen.