Lexipedia

Zanetti Roberto · Ständerat · 2023-09-19

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-19

Wortprotokoll

Sie sehen, die Minderheit II (Zanetti Roberto) ist eine einstimmige Minderheit, bestehend nämlich aus meiner eigenen und einzigen Stimme. Wieso habe ich diesen Streichungsantrag gestellt? In der Kommission hatten wir folgendes Abstimmungsverfahren: die Variante, die jetzt zum Minderheitsantrag I wurde, gegen die Variante, die jetzt dem Mehrheitsantrag entspricht, danach das Obsiegende gegen meinen Streichungsantrag.

Wenn der Antrag der Minderheit I (Fässler Daniel) durchkommt, dann ist das wahrscheinlich, Sie müssen entschuldigen, der Sargnagel für diese Vorlage. Sie wissen es - das zu meiner Interessenbindung -, ich bin Präsident des Schweizerischen Fischerei-Verbandes, und ich habe es in der Kommission ausdrücklich gesagt: Ich werde mich davor hüten, dem Verband zu sagen, er solle das Referendum ergreifen. Aber ich werde es nicht verhindern können, dass mein Verband da wacker mitmachen würde, wenn irgendjemand anderes das Referendum ergreifen sollte. Das Risiko, dass das passiert, ist relativ gross.

Ich bitte Sie, an den letzten oder vorletzten Sonntag zurückzudenken. Wir haben hier grossmehrheitlich den "Solar-Express" beschlossen, wir waren da ziemlich mutig und euphorisch, und es gab heilige, unheilige und unheimliche Allianzen, die dieses Projekt vorangetrieben haben. Eine unheimliche - und nicht unheilige - Allianz ist: Ein nicht ganz unbedeutender Ständerat hat sich mit einem nicht ganz unbedeutenden ehemaligen Nationalrat und Hotelier zusammengetan. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, diese Kombination ist panzerbrechend, das war sie ja auch, aber auf relativ engem Territorium, nämlich im Oberwallis, und alleine schon im Unterwallis hat diese Allianz nicht mehr getragen.

Ich würde also übermütige, allzu grosse Schritte hier im Ratssaal nicht überbewerten, wenn sie dann ins Stahlbad der Referendumsabstimmung geschickt werden.

Ich bin deshalb der Meinung, dass die Annahme des Minderheitsantrages I ziemlich fatal wäre, während die Mehrheit im Wesentlichen den Status quo bestätigt. Der Bundesrat hat das im letzten Winter so gehandhabt. Sie wissen, dass ich Montesquieu-Fan bin. Soll man etwas, das man mit den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen bereits jetzt machen kann, noch ausdrücklich ins Gesetz schreiben? Ich bin der Meinung, dass es weder nötig noch nützlich ist. Also streichen wir das. Das ist jetzt aber nicht die entscheidende Frage. Ich würde hier nicht um des Kaisers Bart streiten. Wenn die Mehrheit durchkommt, braucht es diese Regelung eigentlich gar nicht. Sie bringt nicht so viel, wie man sich versprochen hat, und ist an sich unnötig. Deshalb könnte man sie auch streichen. Wenn aber die Minderheit I durchkommt, dann ist meine Minderheit II quasi der Notausgang, der verhindert, dass diese Vorlage vom Absturz bedroht ist.

Frau Präsidentin Häberli-Koller hat mir gesagt, dass sie dasselbe Abstimmungsverfahren wie in der Kommission anwenden wird. Ich behalte mir vor, nach Vorliegen des Ergebnisses der ersten Abstimmung meinen Minderheitsantrag II allenfalls zurückzuziehen. Ich finde ihn nach wie vor grundsätzlich vernünftig - wie fast alle meine Anträge, die ich irgendwann einmal verfasst habe. (Heiterkeit) Ich möchte einfach den Sack zumachen. Dann hätten wir keine Differenz mehr, die Sache wäre gegessen, und es gäbe keine unnötigen Turbulenzen. Es wäre ein einziger Akt der politischen Vernunft und nicht der inneren Überzeugung, wenn ich diesen Minderheitsantrag II zurückziehen würde. Ich würde dies aber erst machen, wenn der erste Zwischenentscheid gefällt worden ist, damit man noch einen Notausgang hat, um Schlimmeres zu verhindern.

Erlauben Sie mir noch - Kollege Fässler schaut sehr ernst - eine Bemerkung: Letzte Woche habe ich im Rahmen der RPG-2-Debatte ziemlich lauthals einen Brief der BPUK und der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) zitiert. Und dann hat Kollege Fässler diesen Brief ziemlich deutlich relativiert. Eigentlich hätte ich ihm letzte Woche am liebsten widersprochen. Seit Sonntagabend muss ich aber sagen: Wo er recht hat, hat er recht. Sie haben am Sonntagabend ein Schreiben der Regierungskonferenz der Gebirgskantone erhalten. Zuerst habe ich mal gestaunt, dass die einen Brief verfasst haben, bevor die Fahne aufgeschaltet war - aber meinetwegen können sie das tun. Aber dann muss ich sagen: Der gute Mensch, der diesen Brief geschrieben hat, hat völlig an der Sache vorbeigeschrieben. Er hat einen Sachverhalt näher untersucht, der von Artikel 31 Absatz 1 des Gewässerschutzgesetzes erfasst wird; wir sprechen hier aber über Artikel 31 Absatz 2 und über Artikel 33, über nichts anderes. So gesehen hoffe ich, dass auch diesen Brief der Regierungsrat, der ihn unterschrieben hat, nicht gelesen hat. Sonst müsste man dem Regierungsrat sagen, er sei da nicht korrekt instruiert worden. Das noch eine Schlussbemerkung in Anlehnung an die Bemerkung von Kollege Fässler von letzter Woche.

Ich bitte Sie also, in der ersten Abstimmung dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Dann, wenn die Mehrheit gewinnt, werde ich bei mir Vernunft einziehen lassen und den Antrag meiner Minderheit II zurückziehen.