preparatory:AB 326289
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-19
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Minderheit Knecht, die dieses Effizienzsteigerungskapitel wieder streichen will, wie wir das auch schon anlässlich der letzten Debatte gemacht haben. Ich habe aber, falls dieser Antrag scheitern würde, noch zwei, drei Fragen an Herrn Bundesrat Rösti.
Im Titel der Bestimmungen zu den Effizienzsteigerungen werden ja jetzt wieder die Elektrizitätslieferanten genannt. Gleichzeitig ist man sich einig, dass es Ausnahmen geben soll, so zum Beispiel für lokale Elektrizitätsgemeinschaften nach Artikel 17aquater Absatz 2bis StromVG. Wie[NB]gedenken[NB]Sie[NB]diese[NB]Ausnahme in der Verordnung zu gestalten?
Aber ich habe auch generell noch eine Frage zur Definition der Energielieferanten: Ist ein Energielieferant jemand, der Strom an gebundene Endverbraucher liefert? Ist es jemand, der Strom an freie Endkunden liefert? Oder ist es auch jemand, der Strom an lokale Elektrizitätswerke liefert, die dann wiederum die Endverbraucher beliefern? Es ist eine schwierige Frage, die sich mir stellt, eine, die wir in der Kommission zu wenig vertieft haben.