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Rieder Beat · Ständerat · 2023-09-19

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-19

Wortprotokoll

Zu Artikel 6: Ich werde ein einziges Mal reden. Hier geht es um die Abschaffung der Durchschnittspreismethode. Der Nationalrat hat im Differenzbereinigungsverfahren, also sehr spät, die Preisgestaltung in der Grundversorgung auf neue Beine gestellt. Der Ständerat ist ihm gefolgt. Es geht um die Ausgestaltung der Grundversorgung innerhalb eines teilgeöffneten Marktes. Die UREK-S folgt bei Artikel 6 im Wesentlichen dem Nationalrat und beschliesst die Aufhebung der Methodik, welche die Elcom vorsah. Bezüglich der Frage, welche Anteile der Eigenproduktion zu Gestehungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden dürfen, sieht die UREK-S nun vor, dass der Bundesrat diese Anteile festlegt. Weshalb? Diese Abschaffung der Durchschnittspreismethode erfolgte ohne Vernehmlassung im Rahmen der Behandlung dieses Gesetzes. Hier möchten wir dem Bundesrat eigentlich die Möglichkeit geben, zu schauen, was hier betreffend die Eigenproduktion die beste Variante ist.

Die UREK-S folgt dem Nationalrat auch bei den allgemeinen Grundsätzen, wonach die Endverbraucherinnen und Endverbraucher grundsätzlich gegen Marktpreisschwankungen abzusichern sind und hier die Energieversorger entsprechende Aufgaben haben. In einem einzigen Punkt dieses Artikels, nämlich bei der Anforderung an das Standardstromprodukt gemäss Absatz 2bis, hält die UREK-S aber an ihrer Fassung fest. Die UREK-S ist der Meinung, dass das Standardstromprodukt "insbesondere auf der Nutzung von inländischer erneuerbarer Energie" und nicht "ausschliesslich auf der Nutzung von erneuerbarer Energie" beruhen soll. Dadurch wird eine grössere Flexibilität bewirkt. Den Ansatz des Nationalrates betrachtet die UREK-S als unrealistisch. Es gibt keine Minderheiten dazu.