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Jost Marc · Nationalrat · 2023-09-20

Jost Marc · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-20

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion.[NB]Die Mitte.[NB]EVP unterstützt diese ausgewogene Vorlage, welche die umgangssprachlich "Burka-Initiative" genannte Volksinitiative umsetzt. Damit unterstützt unsere Fraktion eine landesweit einheitliche Umsetzung des Verbots der Verhüllung des eigenen Gesichts. Für unsere Fraktion stellt die Vorlage eine angemessene Umsetzung dar, auch deshalb, weil sie Gesichtsverhüllungen zur Wahrung persönlicher Schutzbedürfnisse weiterhin erlaubt.

Wir sind überzeugt: Die Bevölkerung erwartet eine nationale und effiziente Umsetzung, unabhängig davon, wie man bei der Abstimmung zur Initiative stand. Eine Grundlage in der Verfassung, dies jetzt schweizweit zu regeln, besteht ebenfalls. Die Gesetzgebungskompetenz finden wir in Artikel 123 der Bundesverfassung. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel alle Ausnahmen schweizweit einheitlich gelten. So ist es zum Beispiel weiterhin erlaubt, in Sakralstätten sein Gesicht zu verhüllen, was gerade aus Sicht der Religionsfreiheit von Bedeutung sein kann. Die Gesichtsverhüllung wird ebenfalls für den Schutz der eigenen Gesundheit erlaubt bleiben, wie das im Falle einer Pandemie von Bedeutung sein kann. Sie wird weiterhin für die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit erlaubt sein, wie das in exponierten Berufen von Bedeutung sein kann. Schliesslich wird sie auch für Brauchtum, künstlerische Darbietungen oder für Werbezwecke erlaubt bleiben.

Wie gesagt, die Mitte-Fraktion.[NB]Die Mitte.[NB]EVP findet dies angemessen und wichtig, dass das Verbot landesweit gilt. Besonders hinweisen möchten wir auch auf die Möglichkeit betreffend Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit. Hier kann die zuständige Behörde, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden, bewilligen, dass das Gesicht verhüllt wird.

Damit komme ich auf die zwei Minderheitsanträge zu Artikel 2 Absatz 3 zu sprechen. Wir lehnen beide Minderheitsanträge ab. Die Minderheit I (Gysin Greta) will die Ausnahmen erweitern, wenn andere achtenswerte Gründe vorliegen. Der Begriff "achtenswerte Gründe" ist uns zu offen und zu unpräzise. Zudem sind die Ausnahmen bereits sehr breit definiert. Wir lehnen jedoch auch den Antrag der Minderheit II (Wobmann) ab, die Ausnahmen streichen möchte, die die Wahrung und Ausübung der Grundrechte sicherstellen sollen. Das sehen wir als besonders problematisch an. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dazu: Eine Person, die Opfer von Übergriffen und Gewalt geworden ist und die an einer Kundgebung über ihre schwierigen Erfahrungen berichten möchte, allerdings zu Recht befürchten muss, dass das Offenlegen ihrer [PAGE 1769] Identität ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, muss die Möglichkeit haben, ihren Zeugnisbericht anonym abzulegen. Das mögen besondere Ausnahmesituationen sein, aber genau so ist es in Absatz 3 auch geregelt; eine Behörde muss eine solche Situation nämlich explizit bewilligen.

Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion.[NB]Die Mitte.[NB]EVP ist für Eintreten und stimmt der Vorlage gemäss Mehrheit der Kommission zu. Die Minderheitsanträge von links oder rechts, aber auch von liberaler Seite lehnen wir ab. Die Umsetzung in dieser Form ist ausgewogen.

Mein Kollege Romano wird nun noch etwas zum Kanton Tessin hinzufügen.