Lexipedia

Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-10

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Entgegen meinen beiden Vorrednern bitte ich Sie zusammen mit der Kommission, bei Artikel 28bis am Streichungsbeschluss unseres Rates festzuhalten und auf die Einführung einer so genannten Lenkungsabgabe im Kernenergiegesetz zu verzichten. Es gibt dafür aus meiner Sicht vor allen Dingen drei Gründe. Es gibt erstens rechtliche Gründe, zweitens staats- und finanzpolitische Gründe und drittens auch noch volkswirtschaftliche Gründe. Für mich stehen bei dieser Frage im Moment die rechtlichen und die staats- und finanzpolitischen Gründe im Vordergrund.

Diese so genannte Lenkungsabgabe ist - und das schleckt, mein lieber Kollege Hess, keine Geiss weg - eine neue Steuer. Eine Konsum- und Produktionsenergie wird künstlich verteuert. Der Ertrag daraus wird nicht an die Bürgerinnen und Bürger zurückerstattet, sondern für eine andere Aufgabe eingesetzt, mit anderen Worten: Die Staatsquote wächst durch eine neue Steuer. Das ist in unserem Land ohne ausdrückliche Verfassungsgrundlage glücklicherweise nicht zulässig. In unserem Land bestimmen die Bürgerinnen und Bürger über die Steuerfüsse, die Steuergesetze und die Bundesverfassung, wie viel und welche Steuern sie bezahlen wollen. Meines Wissens ist das weltweit eine einmalige Tatsache, und nicht zuletzt dieser Tatsache ist es zu verdanken, dass die Steuerbelastung in der Schweiz nicht noch höher ist und sich im internationalen Vergleich, zumindest über alles gesehen, noch einigermassen sehen lassen kann.

Für mich hat diese neu präsentierte Lenkungsabgabe, die eben eine Steuer ist, keine Verfassungsgrundlage. Der Umweltschutzartikel reicht dazu nicht aus. Dieser Artikel kann die Grundlage sein für eine echte, aufkommensneutrale Lenkungsabgabe, wie es die Grundnorm war, welche in diesem Rat entwickelt worden ist. Damit wurden umweltbelastende Energien verteuert und gleichzeitig Lohnnebenkosten gesenkt, also die Arbeit verbilligt. Wir haben dazu eine spezielle Verfassungsgrundlage geschaffen, für die ich mich im Abstimmungskampf - nicht zur Freude aller, aber mit Engagement und Überzeugung - eingesetzt habe. Zu meinem Leidwesen haben sie Volk und Stände verworfen. In der gleichen Abstimmung - wenn ich mich recht erinnere, war es 1999 - haben das Parlament und der Bundesrat aber auch einen Verfassungsartikel vorgelegt, der eine Energieabgabe, also eben eine Steuer, ermöglicht hätte, welche die [PAGE 124] Staatsquote erhöht hätte, indem die Erträge, die auf den nicht umweltfreundlichen Energien abgeschöpft worden wären, für Förderungszwecke zugunsten der erneuerbaren Energien einzusetzen gewesen wären.

Auch das hat das Volk abgelehnt, und zwar noch deutlicher als die Grundnorm. Man mag dies bedauern, aber es ist nun einmal ein demokratisches Faktum. Will und kann man dieses demokratische Faktum nicht akzeptieren und will man sich damit nicht abfinden, dann muss man eine neue Verfassungsbestimmung vorlegen. Aber es geht aus verfassungsrechtlichen und staatspolitischen Gründen nicht an, nun über das Kernenergiegesetz - quasi durch die Hintertür - eine abgeschwächte Form dessen einzuführen, was Volk und Stände deutlich nicht haben akzeptieren wollen.

Es geht auch nicht an - wie Frau Forster schon ausgeführt hat -, dass das Departement Einsparungen, welche beim Programm "Energie Schweiz" im Rahmen der notwendigen Sparmassnahmen vorgenommen werden sollten, durch eine neue Steuer zu kompensieren sucht, wie Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, das im Nationalrat ausgeführt haben. Würden alle vorgeschlagenen Sparmassnahmen einfach mit neuen Einnahmen umgangen, dann würden die Defizite unseres Staates ausschliesslich über neue Einnahmen finanziert. Ich glaube kaum, dass das die Finanz- und Steuerpolitik ist, welche die Bürgerinnen und Bürger nach der überwältigenden Annahme der Schuldenbremse von uns erwarten.

Noch eine kurze volkswirtschaftliche Bemerkung: Der gegenwärtige Moment ist nun wirklich etwa der unglücklichste, den man sich denken kann, um die Produktionsenergie in der Schweiz weiter zu verteuern. Leider wurde das EMG abgelehnt. Dieses hätte die Chance - auch für unsere KMU - eröffnet, im internationalen Vergleich konkurrenzfähigere Energiepreise zu bekommen. Aber wenn das schon nicht gelungen ist, dann können wir nicht heute im wirtschaftlichen Umfeld - wo es, wohin man schaut, nicht gut geht und wo alle Experten keinen raschen Aufschwung voraussagen können - noch zusätzlich einen Produktionsfaktor in unserem Land verteuern.

Und noch ein allerletzter Hinweis: Was mich an dieser so genannten Lenkungsabgabe im Kernenergiegesetz auch stört, ist das, worauf Herr David hingewiesen hat. Man stelle sich vor: Wenn wir aus fossilen Energieträgern produzierte Elektrizität einführen würden, dann wäre diese nicht mit der Lenkungsabgabe belastet - die aus Nuklearenergie produzierte Elektrizität hingegen wohl. Ich wage zu bezweifeln, ob das im Sinne des CO2-Zieles richtig ist.

Aus den angeführten grundsätzlichen Überlegungen, aber auch aus materiellen und volkswirtschaftlichen Gründen bitte ich Sie, beim ersten Entscheid zu bleiben und diese neue Steuer abzulehnen.