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David Eugen · Ständerat · 2003-03-10

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Es wurde vorhin gesagt, dass diese Bestimmungen, die jetzt am Schluss des Gesetzes kommen, eigentlich nicht zur Kernenergie gehören. Ich muss Ihnen gestehen, dass man das so sehen kann. Auf der anderen Seite ist es klar, dass viele Bürgerinnen und Bürger [PAGE 123] Energiepolitik als ein Ganzes sehen. Dieses sektorielle Denken, das seinen Grund hat und das wir hier zum Teil pflegen, wird von der Bevölkerung sehr oft nicht so wahrgenommen. Das heisst: Die Energiepolitik wird als Ganzes verstanden, und zu einer guten Energiepolitik gehört, dass wir jene Energien und Energienutzungen fördern, die den Kriterien der Sparsamkeit und der Erneuerbarkeit Rechnung tragen; das steht so auch in der Bundesverfassung. Daher bin ich der Meinung: Bei jedem Energiegesetz, das wir hier erlassen und nachher dem Volk unterbreiten - auch im vorliegenden Fall wird es zu einer Volksabstimmung kommen, und das Ganze wird schon im Mai aktuell sein und eine Bedeutung erlangen -, sollten wir immer die Gesamtschau zur Energiepolitik machen und uns fragen, ob wir diesem Ziel eines sparsamen Energieverbrauches und der Förderung der erneuerbaren Energien nachkommen.

Wenn ich nun dieses Gesetz über die Kernenergie betrachte, muss ich Ihnen sagen, dass es einige Vorzüge hat. Einige Dinge sind jetzt verbessert worden, aber insgesamt kann man nicht behaupten, es handle sich um ein Gesetz, das die Nachhaltigkeit und Sparsamkeit bei der Energienutzung oder erneuerbare Energien fördere. Diese beiden Punkte kommen in diesem Gesetz praktisch nicht vor, stehen aber eigentlich politisch im Zentrum der Energiepolitik. Wenn wir eine ausgewogene Vorlage machen wollen, die diesen Gesichtspunkten Rechnung trägt, ist es richtig, dass wir in Ergänzung zum Kernenergiegesetz hier entsprechende Bestimmungen aufnehmen.

Die Kommissionspräsidentin hat gesagt, der Nachteil dieser Lösung in Artikel 28bis sei der, dass nur die Kernenergie belastet werde. Das trifft zu: Hier wird die Kernenergie und nur die Kernenergie belastet. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass es mir wegen der CO2-Wirkungen viel lieber wäre, wenn wir auch die fossile Energie mit einbeziehen könnten. Wir hatten eine solche Vorlage; sie wurde damals von den Personen, die für fossile Energie einstehen, bekämpft. Die jetzige Vorlage wird von den Personen bekämpft, die für die Kernenergie einstehen. So kommen wir natürlich nie weiter! Man schiebt den Ball immer hin und her. Wir müssen pragmatisch Lösungen dort treffen, wo sie möglich sind, und jetzt steht eben dieses Gesetz bezüglich der Kernenergie zur Debatte; also müssen wir es hier machen!

Es wird gesagt, damit werde der Strom nur verteuert und es sei keine Lenkungsabgabe. Was verteuert effektiv heute den Strom? Der Strom wird durch die Weiterdauer der bestehenden Monopole verteuert. Durch diese Situation wird der Strom nicht um 0,3 Rappen pro Kilowattstunde verteuert, sondern um das Zehn- bis Zwanzigfache. Also finde ich es etwas fadenscheinig, wenn wir jetzt die Förderung der erneuerbaren Energien und der sparsamen Energienutzung quasi mit dem grossen Hammer zu Tode schlagen, indem wir sagen, dadurch würde der Strom verteuert.

Ich finde es wichtig, dass der Bundesrat die Strommarktfrage wieder aufnimmt - da unterstütze ich ihn völlig, und ich bin froh, dass er das angekündigt hat. Wir müssen sicher aus der Volksabstimmung lernen. In der Vorlage hatte es Dinge drin, die die Bevölkerung nicht möchte, nach meiner Überzeugung insbesondere die totale Privatisierung der Netze; das möchte die Bevölkerung nicht. Hingegen bin ich überzeugt, dass Stromproduktion und -lieferung zu günstigen Preisen nach wie vor im grossen Interesse der Bevölkerung liegen und dass es auch unterstützt wird, wenn wir das Gesetz so anpassen.

Schliesslich kommt seit zehn Jahren, seit wir Energiepolitik machen, immer wieder der Einwand, das sei verfassungswidrig. Diesbezüglich verweise ich auf das auch schon alte Gutachten unseres ehemaligen Kollegen René Rhinow, der ja mit guten juristischen Argumenten hier das Gegenteil aufgezeigt hat. Ich denke, auch der Bundesrat habe dieses Argument nie so gewichtet, dass es dieser Lösung entgegenstünde.

Warum bringe ich nun noch einen Antrag, obwohl der Antrag Hess Hans eigentlich schon sehr gut ist und man ihm ohne weiteres zustimmen könnte? Erstens geht es mir darum, dass dieser Antrag auch die Wasserkraft in den Berggebieten berücksichtigt - was wir immer getan haben -, und zwar in dem Sinne, dass man dort Darlehen zu Konditionen gewähren kann, wie sie der Bund erhält. Diese sind wesentlich günstiger als für Darlehen, die sonst auf dem Markt erhältlich sind. Das gibt den Wasserkraftwerken im Berggebiet eine zusätzliche Chance, sich zu erneuern und die Wasserkraft wirklich zu einer konkurrenzfähigen Energie in der Schweiz zu machen; insbesondere soll sie das auch in Zukunft bleiben. Ich finde, das sei für uns und für das Berggebiet volkswirtschaftlich ausserordentlich wichtig, weil das dort grosse Einkommen generiert. Wir dürfen es nicht zulassen, dass die Wasserkraft im Berggebiet im Konkurrenzkampf mit dem Atomstrom untergeht. Das dürfen wir meiner Meinung nach nicht hinnehmen. Daher müssen wir die Erneuerung und die technische Verbesserung dieser Wasserkraftwerke auch stützen. Es kostet den Bund nichts. Es geht ja darum, dass diese Darlehen einfach zu den Konditionen gegeben werden, die der Bund am Markt erhält, und diese sind heute besonders günstig.

Zweitens unterscheidet sich mein Antrag dadurch vom Antrag Hess Hans, dass ich auch die Umweltwärme mitberücksichtigt haben will. Die Umweltwärme, also die Gewinnung von Wärme aus der Umwelt - aus der Luft oder insbesondere auch aus dem Boden -, ist eine Energietechnik, die heute unbedingt förderungswürdig ist und die im Gesetz verankert werden sollte. Ich glaube, es ist auch eher ein redaktioneller Fehler, dass dieser Tatbestand aus dem anderen Antrag herausgefallen ist.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.