Lexipedia

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2023-09-20

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-20

Wortprotokoll

Volk und Stände nahmen am 7. März 2021 eine Initiative an, welche die Gesichtsverhüllung in der Öffentlichkeit verbieten will, auch bei Demonstrationen. Integriert in dieser Initiative waren auch Ausnahmen, beispielsweise wenn es sich um Brauchtum handelt. Die ganzen gesellschaftspolitischen Diskussionen - es geht ja im Speziellen um die Verschleierung - erspare ich Ihnen. Nachdem der Bundesrat dieses Verbot vorerst im Strafgesetzbuch verankern wollte, schlug er aufgrund der Vernehmlassung, in welcher eine solche Lösung auf breite Kritik stiess, eine Lösung auf Bundesebene vor, will heissen: ein eigenständiges Gesetz.

Das Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zielt auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ab, nicht primär auf die Bestrafung. Vorgesehen ist aber eine Busse bis maximal 1000 Franken. Sie soll in einem Ordnungsbussenverfahren geregelt werden, was den Aufwand für die Kantone reduziert und auch für die Betroffenen das Verfahren vereinfacht.

Als Erstrat beugte sich der Ständerat darüber, der dem uns vorliegenden Gesetz am Schluss ohne Änderungen zugestimmt hat. Als Zweitrat beugen wir uns nun darüber. Ich präsentiere Ihnen den Antrag Ihrer Staatspolitischen Kommission.

Die Frage des Eintretens war klar: Eintreten wurde mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Eine Minderheit Gysin Greta beantragt Nichteintreten - nicht, weil sie die Bestimmung nicht umsetzen will, sondern deshalb, weil sie das Verhüllungsverbot als eine Frage der öffentlichen Ordnung betrachtet, für die die Kantone zuständig sind. Der Föderalismus und die Subsidiarität würden gemäss der Minderheit mit der Vorlage ausgehebelt.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hält Artikel 123 der Bundesverfassung hier aber für anwendbar und erachtet die Umsetzung auf Bundesebene als mit der Bundesverfassung konform. Sie führt auch ins Feld, dass sich die Kantone ebenfalls eine Umsetzung auf Bundesebene wünschen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen also Eintreten.

Des Weiteren geht es bei Artikel 3 um die Höhe der Busse. Im Raum standen ursprünglich 10[NB]000 Franken. Die Mehrheit der Kommission möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben und die Busse bei 1000 Franken belassen. Eine Minderheit will 200 Franken. Die Mehrheit erachtet 1000 Franken aber als angemessen, im Speziellen im Zusammenhang mit der Eskalation an Demonstrationen.

Bei bewilligten Demonstrationen soll es gemäss der Mehrheit der Kommission Ausnahmen geben. Die Behörden können gemäss Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a eine Bewilligung erteilen, das Gesicht zu verhüllen, wenn es um die Ausübung der Grundrechte und der Meinungsfreiheit geht. Die Bewilligung muss den Behörden aber vorliegen. Die[NB]Minderheit[NB]II[NB](Wobmann) wiederum möchte Absatz 3 streichen.

Die Möglichkeit für einen Antrag ohne vorherige Vorstellung bei den Behörden, sich bei einer bewilligten Demonstration auch verhüllen zu können, wenn weitere achtenswerte Gründe vorliegen, möchte die Mehrheit der Kommission nicht. Die Minderheit I (Gysin Greta) moniert hier aber, es können auch andere achtenswerte Gründe für eine Unkenntlichmachung vorliegen. Für die Mehrheit ist die Gewährleistung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe a des Gesetzes abgedeckt. Die[NB]Minderheit[NB]II[NB](Wobmann)[NB]will den gesamten Absatz 3 streichen.

Am Schluss stimmte die Kommission dem unveränderten Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. [PAGE 1768]