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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2023-09-20

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-20

Wortprotokoll

Vorab muss ich eines klarstellen: Eine erfolgreiche Fortführung einer Familienunternehmung, d.[NB]h. eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge, liegt einzig und allein in der Verantwortung der Inhaber. Es stellt sich jetzt die Frage, ob wir auf Gesetzesstufe eine sinnvolle Ersatzlösung suchen müssen, wenn der Erblasser seine Nachfolge nicht rechtzeitig zu Lebzeiten geregelt hat oder wenn der oder die Inhaber einer Unternehmung unerwartet sterben. Das ist eine sehr heikle Frage. Meine Erfahrung in den letzten dreissig Jahren hat gezeigt, dass die Fortführung [PAGE 1776] dann erfolgreich ist, wenn die Inhaber die Nachfolge eben rechtzeitig regeln.

Es gibt zwei Punkte, die jetzt in der Vorlage auch angesprochen werden, zwei Punkte, die immer wieder Probleme aufwerfen bzw. die die Inhaber lösen müssen. Sie können sie lösen, wenn sie wollen, nachdem wir insbesondere die Pflichtteile im Erbrecht herabgesetzt haben.

Es geht einmal um den Wert einer Firma. Der Wert einer Firma ist abhängig vom Inhaber, von der Führung, aber auch von den Personen in Schlüsselpositionen. Wenn diese wegfallen, kann eine Firma, ob eine Familienfirma oder eine grössere Firma, sehr schnell an die Wand gefahren werden. Ihr Wert wird massiv schwinden und sinken, und dann wird niemand mehr bereit sein, auch nur einen Franken für die Firma zu bezahlen.

Kommen wir weiter mit Schätzungen, Unternehmensbewertungen? Sicher nicht. Das extremste Beispiel, das ich in den letzten dreissig Jahren erlebt habe: Wir hatten bei der gleichen Firma mit den gleichen Leuten Unternehmensbewertungen von 5 Millionen - das war der kleinste Wert - bis zum grössten Wert von 34 Millionen Franken, und dies bei der gleichen Firma. So unterschiedlich wurde sie bewertet. Was macht diese dann? Was soll ein Gericht dann machen? Man kommt schlichtweg nicht weiter. Eine Firma bewerten usw., ob Sie das zu Lebzeiten machen oder nicht, führt zu keiner Lösung. Entweder stehen Sie als Inhaber hin und sagen entsprechend im besten Fall, wer die Firma übernehmen und welches der Wert sein soll. Der Wert ist abhängig von der Fortführung. Wer führt die Firma fort, welche Personen führen die Firma fort, und welche Schlüsselpersonen bleiben weiterhin in der Unternehmung?

Dann der nächste Punkt: Wie finanziere ich die Unternehmensnachfolge? Auch hier stellt sich die Frage: Können wir eine Lösung auf Gesetzesstufe finden? Wir von der SVP-Fraktion sind klar der Meinung, wir können sie nicht finden, weil die Ansprüche der Erbinnen und Erben ein Teil davon sind. Sie müssen ja die ganze Firma finanzieren, Sie werden nicht eine Firma übernehmen, die schuldenfrei ist. Das habe ich noch selten gesehen. Es gibt Familienunternehmen, die keine Fremdverschuldung haben, das ist dann einfacher. Aber normalerweise haben sie ein Finanzierungskonstrukt. Wenn die Gläubiger hinter diesem Finanzierungskonstrukt stehen, dann wollen diese auch Sicherheiten. Was machen Sie dann, wenn zusätzliche Forderungen von Erbinnen und Erben kommen? Wie steht es mit diesen Sicherheiten? Wie wollen Sie eine Zahlung machen, wenn alle Sicherheiten entsprechend schon anderen Gläubigern gegeben worden sind? Also auch hier in diesem Punkt lösen wir mit diesen Ansätzen, die jetzt wohlgemeint sind, in der Praxis kein einziges Problem.

Die SVP-Fraktion kommt zu folgendem Schluss im Fall, dass man die Bewertung einer Unternehmung anschaut: Wovon ist sie abhängig? Von der Führung. Wovon ist die Fortführung abhängig? Von der Führung. Auch der Wert ist von der Führung abhängig, von den Persönlichkeiten, von der persönlichen Beziehung der Inhaber zu den Kunden. Wenn diese Personen wegfallen, fällt auch der Wert weg. Das können wir hier nicht lösen.

Zur ganzen Finanzierungsangelegenheit mit Zahlungsaufschüben: Wenn Sie schon genügend oder vielleicht zu viel Fremdfinanzierung haben, dann können Sie nicht noch eine weitere Finanzierung auf den Tisch bringen, die dann mit Sicherheiten belegt ist. Das können Sie in der Praxis mehrheitlich ausschliessen.

Ich komme zum Schluss, und ich komme nochmals zum Anfang dessen, was ich gesagt habe: Es liegt wirklich in der Verantwortung der Inhaber, dass die Nachfolgeregelung rechtzeitig angegangen wird, auch wenn die Inhaber junge Leute sind. Sie vergessen immer, dass sie eben auch verunfallen können, dass auch sie nicht vom Tod verschont werden. Da müssen sie in jungen Jahren eben schon entsprechende Massnahmen treffen. Dass das[NB]geregelt[NB]wird,[NB]damit[NB]nicht[NB]minderjährige Kinder mit der überlebenden Ehepartnerin oder dem überlebenden Ehepartner hier ein Problem haben, ist dann eben die Aufgabe der Familie.

Die SVP-Fraktion kommt aufgrund dieser Überlegungen zum Schluss, dass wir auf diese Vorlage nicht eintreten sollten. Wir lösen in der Praxis kein Problem, weder was den Wert noch was die Finanzierung der Unternehmensnachfolge anbelangt. Im Gegenteil, ich persönlich bin sogar überzeugt, dass wir zusätzliche Probleme schaffen würden, wenn wir diese Vorlage verabschieden würden.