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Engler Stefan · Ständerat · 2023-09-20

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-20

Wortprotokoll

Die Frage der Benutzungsgebühren für die Benutzung unserer Autobahnen ist eine alte Frage. Der Bundesrat, die Bundesverwaltung haben sich in den letzten zehn Jahren verschiedentlich damit auseinandergesetzt. Es gibt auch einen entsprechenden Bericht des ASTRA zu dieser Frage. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Gotthards wurde ja auch verlangt, dass die Finanzierung mindestens zum Teil über Benutzungsgebühren realisiert werde.

Vieles von dem, was Kollege Chiesa sagt, hat natürlich schon seine Berechtigung. Vergleicht man die Kosten für die Benutzung unserer Autobahnen für uns Schweizerinnen und Schweizer, die das Strassennetz und damit eigentlich diese Infrastruktur über die Treibstoffabgaben, über Verkehrssteuern und über Steuern finanzieren, mit denjenigen der Ausländerin, des Ausländers, die bzw. der von Grenze zu Grenze fährt und dafür 40 Franken bezahlt, so liegt da eine grosse Differenz dazwischen.

Schauen wir uns im Ausland um, so finden wir viele Beispiele in Frankreich und in Österreich, die neben der pauschalen Autobahngebühr auch spezielle Gebühren für die Benutzung von Tunnels erheben. Der besagte Bericht des ASTRA aus dem Jahr 2014 ist vielleicht nicht mehr so aktuell. In diesem wurden diese Kosten ausgewiesen, zum Beispiel folgende: Fréjus-Tunnel Fr. 52.40, Mont-Blanc-Tunnel Fr. 52.40, Arlbergtunnel Fr. 11.10, Brennerautobahn Fr. 10.45. Andere Länder finanzieren einen Teil ihrer Strasseninfrastruktur also über Benutzungsgebühren.

Jetzt gilt für Benutzungsgebühren, dass diese in unserem Land eigentlich verpönt sind. Seit Bestehen der neuen Bundesverfassung 1848 glaubt man, es überwunden zu haben, dass jeder Kanton für die Benutzung seiner Strassen auf dem jeweiligen Kantonsgebiet auch noch eine Abgabe verlangt. Insofern werden sich einige rechtliche Fragen beim Anliegen von Kollege Chiesa stellen, zum Beispiel ob das eine Verfassungsänderung erfordert. Im entsprechenden Bericht wurde ausgeführt, dass dies für den Gotthard vielleicht nicht der Fall ist, weil das Vorhaben in direktem Zusammenhang mit einem Ausbauvorhaben steht und die anteilmässige Finanzierung dadurch erreicht werden könnte. Für die übrigen Pässe und Tunnels müsste man wahrscheinlich über eine Verfassungsrevision gehen, wollte man solche speziellen Gebühren einführen. Kollege Chiesa schreibt ja in seinem Vorstoss selber, es müssten alle stark ausgelasteten Alpentunnels darunterfallen, und ich gehe jetzt einmal davon aus, dass damit auch der Simplon und der San Bernardino gemeint wären.

Dort beginnen dann auch die Schwierigkeiten mit der Umsetzung. Es soll ja nicht diskriminierend sein. Die Schweizerinnen und Schweizer, die Anwohnerinnen und Anwohner auf den beiden Seiten der jeweiligen Pässe sollen im Pendlerverkehr, im Berufsverkehr, aber auch im eigenen Freizeitverkehr ja nicht benachteiligt werden. Herr Chiesa schlägt vor, dass ein entsprechender Kostenausgleich mit einer Rückerstattung oder einer Rabattierung dieser Tunnelgebühr vorgesehen werden müsste. Das machen die Österreicher übrigens auch. Die kennen auch die Pendlerrabatte oder die Vielfahrerrabatte. Diese würden dann den Einheimischen gutgeschrieben, um nicht die Diskriminierung zwischen den Vielfahrern und denjenigen, die nur einmal oder zweimal pro Jahr einen solchen Tunnel benutzen, zu provozieren. Ganz einfach wird das nicht.

Was an der Motion Chiesa wiederum sympathisch ist: Sie möchte keine Mautstellen errichten, also keine Infrastrukturen. Man müsste sich dann noch fragen, wo man diese hinstellen würde. Würde man das zum Beispiel beim San Bernardino in Landquart machen, oder würde man es in Splügen machen, oder würde man es kurz vor dem San-Bernardino-Tunnel machen? Kollege Chiesa sagt, dafür haben wir[NB]die[NB]Digitalisierung. Es ist heute möglich, elektronisch abzurechnen, ohne überhaupt eine feste Infrastruktur dafür zu haben.

Insgesamt bin ich seiner Meinung, dass eine Feriendurchfahrt von Schweden nach Rimini eigentlich viel zu günstig ermöglicht wird. Uns verursacht es Staus, behindert die Volkswirtschaft usw. Ich wäre auch der Meinung, dass das über das Portemonnaie etwas gesteuert werden kann, natürlich mit dem Vorbehalt und dem Einwand, dass die Bündner und Tessiner Hotellerie und Tourismuswirtschaft nicht darunter leiden dürfen. Wenn wir dann einen Kollateralschaden schaffen würden, wonach die Gäste nicht mehr ins Tessin fahren, haben wir natürlich nichts Gutes erreicht. Die Gebühr wäre für Fahrten von Grenze zu Grenze gedacht und nicht für den Verkehr, der ins Land kommt und hierbleibt.

Ich bin sehr gespannt auf die Abklärungen, die der Bundesrat in Bearbeitung eines Postulates in Aussicht stellt. Ich bin gespannt darauf, zu welchem Schluss er kommt. Ich habe in den letzten zehn Jahren immer etwas das Gefühl gehabt, dass man eine solche Gebühr eigentlich immer eine noch sympathische Idee gefunden hat, aber nie richtig den Mut gehabt hat, das dann auch zu beschliessen und in einem politischen Paket dem Parlament und allenfalls sogar dem Volk zu unterbreiten.

Deshalb würde ich dem Vorstoss Chiesa heute sogar zustimmen, mir dann aber in Kenntnis des Berichtes des Bundesrates eine definitive Meinung darüber bilden, ob die damit verbundenen Vorteile gewichtiger sind als die Nachteile.