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Michel Matthias · Ständerat · 2023-09-20

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-20

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat im Rahmen seiner Zuständigkeit dafür sorgen, dass die Kantone in ihren Richtplänen Gebiete für eine verstärkte Verdichtung im Siedlungsgebiet bezeichnen, mit allenfalls entsprechenden Ausnützungsboni.

Ich möchte vorab das Engagement von Bundesrat Parmelin anerkennend erwähnen, der Mitte 2023 zum runden Tisch einlud. Die ganze am Wohnungsbau beteiligte und interessierte Schweiz war dort zugegen. Entschuldigung, es war Bundesrat Rösti, nicht Bundesrat Parmelin. (Zwischenruf Rösti Albert, Bundesrat: Es war Bundesrat Parmelin.) Also doch Bundesrat Parmelin. Ihr Kollege, Herr Bundesrat Rösti, lud die ganze am Wohnungsbau beteiligte und interessierte Schweiz ein: Vertretungen der Bundesverwaltung, der Kantone sowie des Städte- und des Gemeindeverbands, Organisationen von Bauherren und Immobilienbranchen, Wohnbauorganisationen, Hauseigentümer- und Mieterverbände, Raumplanungsorganisationen usw. Auch einige aktive und ehemalige Parlamentsmitglieder waren in ihren jeweiligen präsidialen Funktionen zugegen, ich nenne aus unserem Rat Kollege Martin Schmid als Präsident Entwicklung Schweiz, Kollege Hans Wicki als Präsident Bauen Schweiz und Kollege Carlo [PAGE 843] Sommaruga als Präsident des Schweizerischen Mieterverbands.

Weshalb erwähne ich diese Institutionen und Personen alle? Weil sie nicht nur zusammengesessen sind, sondern sich vorgängig zu Zielen und Lösungsansätzen geäussert hatten. Das Resultat dieser Umfrage war ziemlich klar: Fast alle der Befragten, das heisst eine klare Mehrheit, teilten die Zielsetzungen des Bundesrates. Ich nenne deren zwei: erstens das Wohnangebot zu erhöhen und zweitens preisgünstigen Wohnraum in Siedlungsgebieten zu schaffen. Die Motion 23.3672, "Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot", kombiniert nun diese beiden Ziele.

Wenn man die prioritären Lösungsansätze des runden Tisches anschaut, ist es auch sehr klar. Zuoberst, neben der Beschleunigung der Verfahren, liegen klar die Lösungsansätze Verdichtung über raumplanerische Massnahmen und dann auch der gemeinnützige Wohnungsbau. Eher weniger Zustimmung erhielten direkte staatliche Förderungsmassnahmen des Bundes oder Zwangsmassnahmen.

Wie erwähnt, die Motion knüpft nun an diese prioritären Lösungsansätze mit hohem Konsens an. Die Kantone sollen mit ihren Instrumenten, das ist in der Regel der Richtplan, Gebiete für eine verstärkte Verdichtung im Siedlungsgebiet vorsehen. Das Instrument, mit dem erreicht wird, dass diese Zonen und Gebiete dann auch wirklich für den Bau von preisgünstigem Wohnraum genutzt werden, sind Nutzungsprivilegien, also zum Beispiel erhöhte Ausnützungsboni. Wenn auf der Parzelle ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum geschaffen wird, dann kann man zwei oder drei Stockwerke höher bauen. Es gibt keinen Zwang, es ist ein Anreiz, zu verdichten. Daraus resultiert eine Win-win-Situation: Eine Eigentümerin, ein Bauherr erhält einen Anreiz zur Verdichtung, das Grundstück kann intensiver genutzt werden, und das erlaubt dann, preisgünstige Wohnungen zu finanzieren. Es profitieren die Nachfragenden und das allgemeine Interesse an innerer Verdichtung. Es ist ein marktwirtschaftliches Modell mit gemeinnütziger Wirkung.

Dieses Modell ist nicht einfach Theorie. Das Modell wird praktiziert. In der Stadt Zürich, in Nyon, in Küssnacht im Kanton Schwyz und auch in der Stadt Zug wurde dieses Instrument vor 14 Jahren erfolgreich eingeführt. Hunderte von Wohnungen sind in den letzten Jahren in Zug gestützt auf dieses Modell entstanden. Gemäss Bundesamt für Wohnungswesen ist dieses Modell aber noch wenig verbreitet, es braucht also eine Art Booster - zum Beispiel diese Motion.

Mein Fazit: Die von der Motion vorgeschlagene Stossrichtung wurde durch die Teilnehmenden des runden Tischs breit unterstützt und wird es nun hoffentlich auch im Halbrund unseres Saals.

Noch zu einem Gegenargument des Bundesrates: Die Motion sei zu spezifisch formuliert. Zentral - und es ist mir wichtig, das hier zu sagen - ist die Kombination von Verdichtung und Anreizen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Bezüglich der Frage, mit welchen Instrumenten es dann umgesetzt wird, lässt die Motion Spielraum. Der Ausnützungsbonus ist als ein Beispiel genannt worden; ich fixiere mich auch nicht auf den Begriff "Zonen", es gibt mehrere Möglichkeiten. Das zeigt auch der sogenannte Baukasten auf, ein gutes Tool, das das Bundesamt für Wohnungswesen erarbeitet hat. Unter dem Titel "Nutzungsprivilegien als Anreiz" werden mehrere Varianten dargestellt. Neben Zonen gibt es die andere Möglichkeit, dass eine Gemeinde - so wird es in Küssnacht praktiziert - für ihr ganzes Gebiet bestimmen kann: Wenn man preisgünstigen Wohnraum in einem bestimmten Ausmass schafft, erhält man einen Ausnützungsbonus. Man muss also nicht zwingend spezielle Zonen benennen.

Die Kantone müssen auch nicht selber in die kommunale Zonenplanung eingreifen, sondern sie müssen - das ist die Idee - im Richtplan einfach dieses Instrument für die Gemeinden vorsehen. Wie die Gemeinden es einsetzen, das bleibt dann ihnen überlassen. Es bleibt also genügend Spielraum.

Noch zum letzten Argument des Bundesrates, wegen des runden Tisches müsse man jetzt abwarten, da gebe es dann die Auslegeordnung: Ich habe gesagt, dass der runde Tisch ein guter Ansatz ist. Aber er fand im Mai statt, und die Teilnehmenden haben bis heute noch keinen Termin für einen zweiten runden Tisch erhalten. Dieser wird dann im Frühling 2024 stattfinden, die zweite Sitzung findet also erst ein Jahr später statt. Das ist also ein gutes, aber eher langwieriges Vorgehen. Ich meine, es ist jetzt, angesichts des erwähnten Konsenses über die Stossrichtung dieser Lösungsansätze, an der Zeit, vom Denken zum Handeln zu kommen.

Ich danke Ihnen, wenn Sie in diesem Sinne die Motion unterstützen.