Regazzi Fabio · Nationalrat · 2023-09-20
Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-20
Wortprotokoll
Wir befinden uns in Block 1 der Detailberatung.
Zum Titel: Die Minderheit Wermuth beantragt, den Titel des Gesetzes wie folgt zu ändern: "Bundesgesetz über die Evaluation der Regulierungskosten von Unternehmen". Es ist aber nicht notwendig, den Titel zu ändern, da es auf das Ziel ankommt, das sich das betreffende Gesetz setzt. Der Titel "Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten" entspricht somit am ehesten dem Ziel des Gesetzes. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, bei der Version des Bundesrates zu bleiben.
Zu Artikel 1 Buchstabe c: Die Minderheit Badran Jacqueline fordert hier die Streichung von Buchstabe c, der die innovationsfreundliche und technologieneutrale Seite des Gesetzes verdeutlicht. Die Idee dieses Buchstabens ist jedoch wichtig, da er von Anfang an sicherstellt, dass den Unternehmen keine bestimmte Technologie vorgeschrieben wird. Die Kommission empfiehlt mit 17 zu 8 Stimmen, Buchstabe c unverändert bestehen zu lassen.
Zu Artikel 1 Buchstabe d: Die Minderheit Badran Jacqueline fordert auch die Streichung von Buchstabe d, der besagt, dass das Gesetz nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen darf. Dies ist eine wichtige Bestimmung für ein Gesetz, das die Regulierungskosten für Unternehmen senken soll, da sichergestellt werden muss, dass die Regeln für alle Unternehmen unterschiedslos dieselben sind. Die WAK-N beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, Buchstabe d so zu belassen.
Zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e: Die Minderheit Burgherr schlägt vor, einen Buchstaben e einzuführen, wonach auch geprüft werden soll, ob "mit der vorgeschlagenen Regulierung Risiko- oder Kapitalmanagement-Verantwortung von der Unternehmung an den Regulator verschoben wird". Auch wenn der Antrag interessant ist, geht es hier darum, den Gesetzentwurf nicht zu sehr zu überfrachten. Eine solche Kontrolle würde mehr Details erfordern, damit sie nach den Regeln der Kunst durchgeführt werden kann, da die Regulierungsbehörden mit sehr spezifischen Problemen zu kämpfen haben. Die WAK-N empfiehlt mit 16 zu 7 Stimmen bei[NB]2[NB]Enthaltungen,[NB]die[NB]Version des Bundesrates beizubehalten.
Wir sind bei Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe f. Die Minderheit Burgherr beantragt, zu prüfen, ob eine Sunset-Klausel vorgesehen werden kann. Wie von Bundesrat Parmelin vorhin erwähnt, ist hier jedoch zu beachten, dass Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe aquater des Parlamentsgesetzes diesen Punkt bereits abdeckt. Es gibt also keinen Grund, den vorliegenden Gesetzentwurf damit zu belasten. Die Kommission schlägt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, die Version des Bundesrates beizubehalten.
Wir kommen zu Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g. Die Minderheit Burgherr möchte noch die Möglichkeit eines Opting-out für kleine Unternehmen, Start-ups und binnenmarktorientierte Unternehmen einführen. Dieser Buchstabe g mit den Opting-out-Möglichkeiten überschneidet sich sogar mit Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Entwurfes, der genau diese Erleichterungsmöglichkeiten für KMU zu prüfen verlangt. Es ist nicht notwendig, einen weiteren Buchstaben zu diesem Punkt hinzuzufügen. Die Kommission schlägt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung vor, diesen Buchstaben g nicht[NB]einzufügen[NB]und[NB]sich[NB]an[NB]die[NB]Version des Bundesrates zu halten.
Wir kommen zum letzten Minderheitsantrag in Block 1, der Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h betrifft. Die Minderheit Burgherr will die Pflicht zur Kontrolle der Frage einführen, ob Alternativen zur Stärkung der Selbstregulierung möglich sind. Das Parlamentsgesetz verlangt in Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe gbis aber bereits, dass der Bundesrat in der Botschaft erläutert, wie die Wahrung der Eigenverantwortung und des Handlungsspielraums der von einer bestimmten Regelung [PAGE 1798] betroffenen Privaten gewährleistet werden kann. Wir sind daher der Ansicht, dass der grösste Teil des Geforderten bereits abgedeckt ist. Die Kommission empfiehlt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Buchstaben h nicht einzufügen und die Version des Bundesrates beizubehalten.