Hofmann Hans · Ständerat · 2003-03-10
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-10
Wortprotokoll
Zunächst möchte ich der Kommission danken, dass sie bereit ist, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben, und dass sie die Frage eines separaten Strassen- oder Infrastrukturfonds, wie das der Kommissionspräsident ausgeführt hat, im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative prüfen und einer Lösung so oder so zuführen will. Der Nationalrat hat in diesen Gegenvorschlag bereits eine Fondslösung eingebaut - aus meiner Sicht allerdings eine unfertige Lösung. Denn neben einer Dotierung mit der Hälfte der ja nur auf dem Papier vorhandenen Reserven soll nur ein Teil der zweckgebundenen Treibstoffzollerträge künftig in diesen Fonds fliessen und explizit zur Finanzierung der im Gegenvorschlag umschriebenen Infrastrukturbauten verwendet werden. Das ist zweifellos für mich ein Schritt in die richtige Richtung, und ich würde auch nicht dagegen opponieren.
Gestatten Sie jedoch, dass ich der Kommission für die Weiterbehandlung dieser Frage noch ein Anliegen zu Protokoll - d. h. mit auf den Weg - gebe, verbunden mit der höflichen Bitte, es in ihre Beratungen mit einzubeziehen: Als Nichtjurist habe ich etwas Angst, man könnte auf die Idee kommen, dass mit der vom Nationalrat vorgeschlagenen Teilregelung die Sache mit dem separaten Strassenfonds dann voll und ganz erledigt sei. Ich befürchte, dass man jenen Teil der zweckgebundenen Treibstoffzollerträge, die nicht in diesen separaten Fonds, sondern wie bis anhin in die allgemeine Staatskasse fliessen, als nicht mehr zweckgebunden betrachten könnte. So oder so ist eine neue Auseinandersetzung um diesen restlichen Teil des Kuchens vorprogrammiert. Ich bitte die Kommission, ernsthaft zu prüfen, ob die Frage des Strassenfonds oder Infrastrukturfonds in diesem Zusammenhang nicht endgültig, d. h. ein für allemal, gelöst werden kann.
Ich weiss, dass die Schaffung eines allumfassenden Strassenfonds unserem Finanzminister, wegen der Verzinsung, Mühe bereitet. Das ist verständlich, und niemand erwartet, dass die heute ausgewiesenen Reserven von rund 4 Milliarden Franken nun plötzlich verzinst werden müssen. Schon die Hälfte davon, welche gemäss Nationalrat in diesen neu zu bildenden Fonds gelegt werden müsste, wäre für die Bundeskasse schmerzlich. Das ist sicher auch der Beweggrund für den Ablehnungsantrag von Kollege Merz.
In der Strassenrechnung des Bundes übersteigen ja derzeit die Einnahmen immer noch die Ausgaben. Deshalb hat sich ja auch eine so grosse Reserve überhaupt anhäufen können. Infolge der angekündigten Sparmassnahmen wird dies leider, muss ich sagen, noch eine gewisse Zeit so bleiben. Man könnte also auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung, z. B. ab 2005, einen solchen neuen Infrastrukturfonds bei Null starten. Die zweckgebundenen Treibstoffzollerträge würden dann nicht mehr der Staatskasse, sondern vollumfänglich diesem Fonds zufliessen. Daraus wären dann sämtliche Aufwendungen für die Nationalstrassen, aber auch die Beiträge an die Kantone für das Hauptstrassennetz und an den Ausbau des Agglomerationsverkehrs zu bezahlen. Selbstverständlich gehören dazu auch die Verwaltungskosten, d. h. die Löhne, und die weiteren Eigenkosten des zuständigen Bundesamtes, so, wie das in den Kantonen auch gehandhabt wird. Nur was in der Jahresrechnung dann jeweils übrig bleibt - das wäre wohl nicht mehr viel -, müsste verzinst werden. Die heute buchhalterisch vorhandenen zweckgebundenen Reserven von etwa 4 Milliarden Franken müssten nicht angetastet werden und könnten zinslos in der Bundeskasse verbleiben, was gerade den Befürchtungen von Kollege Merz entgegenkommt. Beginnen dann die Ausgaben die Einnahmen zu übersteigen, was absehbar ist, und wäre dieser separate Fonds dann leer, so könnte man den Fehlbetrag jährlich bei den ausgewiesenen Reserven der Bundeskasse abbuchen, sodass diese 4 Milliarden Franken langsam und für die Bundesfinanzen in verkraftbaren Dosen abgebaut würden.
Übrigens würde das auch ohne separaten Strassenfonds ganz genau so vor sich gehen. Denn solange in der Staatsrechnung noch Reserven in solcher Höhe ausgewiesen werden, wird eine weitere Benzinpreiserhöhung zweifellos und [PAGE 130] auch mit Erfolg bekämpft werden. Erst wenn sich diese Reserven dereinst auf sagen wir unter 1 Milliarde Franken abgebaut haben, ist der Zeitpunkt gekommen, da eine zweckgebundene weitere Benzinpreiserhöhung mehrheitsfähig sein wird.
Zu prüfen wäre auch, ob dieser neu zu schaffende Strassenfonds oder besser gesagt Infrastrukturfonds nicht im Sinne einer Investitionsrechnung mit jährlichen Abschreibungen geführt werden sollte. Damit könnten dann Ausgabenspitzen, wie sie eben vorkommen, wenn sich mehrere grössere Bauvorhaben gleichzeitig in der Realisierung befinden, geglättet werden.
Gleichzeitig wäre auch eine parlamentarische Kontrolle über die Bauprogramme und über die Fondsbewirtschaftung sicherzustellen. Ich danke der Kommission, wenn sie hier Nägel mit Köpfen macht, dieses Anliegen selbstverständlich in enger Zusammenarbeit mit der Finanzkommission, mit dem EFD und dem UVEK überprüft und die Frage dann, so hoffe ich, zur allseitigen Zufriedenheit, aber auch endgültig löst.
Ihnen danke ich, wenn Sie der Kommission Gelegenheit dazu verschaffen, indem Sie meiner Parlamentarischen Initiative Folge geben und den Antrag Merz ablehnen.