Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-03-10
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Das Anliegen ist ja nicht so harmlos, wie es aussieht, sondern es beinhaltet immerhin die Forderung, dass man einen Fonds schafft und diesen von der Finanzrechnung separiert. Ich möchte bei aller Überzeugung, dass man dieses Thema angehen kann, doch auf die Folgen aufmerksam machen, welche diese Parlamentarische Initiative hat.
Wir haben in den letzten Jahren allgemein eine Tendenz festgestellt, dass die öffentliche Verwaltung - vor allem beim Bund - nach Effizienz, vor allem aber auch nach Selbstständigkeit strebt. Viele Ämter und Direktionen wollen mit mittelfristigen Finanzplänen arbeiten und wollen damit Planungssicherheit gewinnen. Sie streben nach Globalbudgets und wollen damit interne Spielräume. Ganze Bereiche von Bundesmitteln sind sogar aus dem Bundesbudget in spezialgesetzliche Aktiengesellschaften ausgegliedert und damit in völlig eigene Rechnungen entlassen worden. Damit haben wir als Parlament eigentlich nichts mehr dazu zu sagen. Nur wenn es dann jeweils zu Nachschussbedarf oder Krisenlagen kommt wie jetzt bei der Pensionskasse der SBB, bestehen sehr wohl entweder juristische oder faktische Verpflichtungen. Dann spielt das Ausgliedern plötzlich keine so grosse Rolle mehr.
Die Philosophie der Vollzugsautonomie, die damit verbunden ist, ist an sich nicht von Schlechtem. Wir haben gesehen, dass die Tendenz im Bereich der Flag-Ämter sehr gut sein kann. Aber in diesem Fall hat dies seinen politischen Preis, und darauf möchte ich aufmerksam machen. Wir geben nämlich je länger, je mehr Entscheid- und sogar Aufsichtsbefugnisse aus der Hand. Ich kann Ihnen die Zahlen dazu nennen. Unser Bundesbudget beträgt derzeit etwa 52 Milliarden Franken, und darüber können wir mehr oder weniger befinden. Aber was dieser Bundeshaushalt nicht mehr beinhaltet, sind 8 Milliarden Franken SBB-Rechnung, 6,5 Milliarden Post-Rechnung, 11 bis 12 Milliarden zweckgebundene und zweckfinanzierte Einnahmen, dann der ganze ETH-Bereich mit 1,7 Milliarden Franken. Alles zusammen ergibt zwischen 28 und 30 Milliarden Franken, die am Bundeshaushalt vorbei und damit auch an unseren Budgetberatungen vorbei ausgegeben werden. Für eine echte Budgetpolitik mit finanz- und ordnungspolitischem Inhalt wird der Spielraum immer kleiner, und am Ende verbleiben dann noch ein paar wenige Bereiche. Es sind immer dieselben. Es sind dies das VBS, die Entwicklungshilfe und die paar Positionen im Energiebereich, über die wir jedes Jahr in Grabenkämpfen miteinander streiten.
Nun zum Anliegen, einen Fonds für den Strassenverkehr zu schaffen: Das ist ja nicht eine Erfindung, sondern es ist die Forderung nach der Verwirklichung einer verfassungsmässigen Zweckbindung von Einnahmen. Darin besteht natürlich auch die Logik des Ganzen. Ich möchte dieser Logik auch nicht widersprechen. Es ist störend - auch für mich -, dass der Stand der Spezialfinanzierung für den Strassenbau stetig steigt. Herr Kollege Hofmann hat die Argumente vollkommen auf seiner Seite. Ich möchte ihm auch nicht widersprechen. Die Befürworter des Strassenfonds haben jetzt genug davon. Jetzt wollen sie es schwarz auf weiss haben, worauf man mit Faust antworten könnte: "Auch was Geschriebnes forderst du Pedant?"
Die Befürworter des Strassenfonds wollen sehen, dass die Mittel aus der Spezialfinanzierung - das sind derzeit immerhin etwa 3,4 Milliarden Franken - und die Einnahmen aus den beiden Mineralölsteuern, derzeit auch immerhin 3,7 [PAGE 129] Milliarden Franken jedes Jahr, in diese zweckfinanzierten Strassenverkehrsausgaben fliessen. Ich finde diesen Ausdruck so schön: "zweckfinanzierte Strassenverkehrsausgaben".
Wir sprechen aber nicht nur von einer Ausgabe oder von einer Einnahme. Wenn Sie die Bundesrechnung nehmen, dann sehen Sie, dass wir auf der Einnahmenseite fünf Positionen haben und auf der Ausgabenseite zwanzig verschiedene Positionen. Diese beruhen nicht etwa auf einem einzigen rechtlichen Erlass, sondern die Positionen auf beiden Seiten beruhen auf mehreren Gesetzen. Dies nur in Klammern.
Nun stehen wir einmal mehr vor dem Entscheid, einen Milliardenbetrag aus der Budgethoheit des Parlamentes zu entlassen. Wir stehen damit einmal mehr vor der Situation, den Budgetspielraum einzuengen, um uns später dann von Fonds-Managern vorrechnen zu lassen, warum die Mittel nicht mehr ausreichen. So macht man es jetzt bei der Neat: Wenn man hier auch nur die Frage stellt, ob man dieses Projekt um ein Jahr erstrecken könnte, wird man als Projektfeind angesehen und von den Baulöwen eines Besseren belehrt. Es wird gesagt, warum das nicht geht, und es wird gesagt, die Welt ginge unter, wenn man es täte. Das hören wir bei diesem Fonds dann auch. Wir werden somit zu Jasagern und Kopfnickern degradiert, und wir machen eigentlich einen weiteren Schritt in unsere eigene Entmachtung.
Wenn man aber - wie es die Kommission und vor allem das Departement offenbar anstreben - auf die Entkoppelung von der Schuldenbremse und auf die Verzinsungs- wie auf die Verschuldungsmöglichkeit dieses Fonds verzichtet, dann handelt es sich eigentlich gar nicht mehr um einen Fonds. Ich weiss nicht, was das dann soll. Dann brauchen Sie keine Verfassungsänderungen vorzunehmen, dann bedarf es keiner Regelung, sondern dann ist es einfach eine Art Strassenrechnung. Dann könnte man dieses berechtigte Anliegen auch weit einfacher lösen. Ich gebe Ihnen abschliessend zwei Hinweise.
Der erste Hinweis: Ich verweise Sie auf das im Entstehen begriffene neue Bundesrechnungsmodell. Dieses Projekt ist unterwegs. Noch im Herbst dieses Jahres werden Sie die Botschaft bekommen. Die Hauptstossrichtung dieses neuen Rechnungsmodelles ist die Aufgliederung der Bundesrechnung in erstens eine Erfolgsrechung - und jetzt müssen Sie gut zuhören -, zweitens eine Investitionsrechnung und drittens eine Bilanz samt Finanzierungs- und Mittelflussrechnung. Auch mit diesem neuen Rechnungsmodell wird dann auf der Stufe der Dienststellen eine systematische Periodisierung aller Wertflüsse vorgenommen. Damit verschwindet ein solches Überbein, wie wir es hier mit den Strassenmitteln haben, mit dem neuen Rechnungsmodell von selbst.
Ich gebe Ihnen einen zweiten Hinweis, wie man das auf einfachere Art lösen könnte. Man könnte nämlich zusätzlich und im Sinne der Parlamentarischen Initiative Hofmann Hans auf der Verordnungsstufe eine Strassenrechnung einführen, welche auf zwei Grundregeln beruht, nämlich erstens auf der gesetzlichen Zweckverwendung der Mittel, so, wie sie im Gesetz vorgeschrieben ist, und zweitens auf der Abwicklung über die Finanzrechnung und den ordentlichen Budgetprozess. Dann weiss jedermann, dass die zweckgebundenen Mittel nicht einfach in die Finanzrechnung einfliessen und dann, wie das zum Teil heute der Fall ist, dort einfach hängen bleiben, sondern dass das Parlament in seiner Verantwortung für das Budget diese Mittel auch für die entsprechenden Ausgaben zuteilen muss.
Mein Ablehnungsantrag hat also den Zweck, diese Überlegungen einzubringen, davor zu warnen, dass wir hier wieder Milliarden aus der Hand geben, und trotzdem dem Grundanliegen von Herrn Kollege Hofmann Rechnung zu tragen, weil in den letzten Jahren in der Tat hier alle Anstrengungen nichts gefruchtet haben, was letztlich dann eben zu diesem Aufbau der Mittel in der Finanzrechnung geführt hat.
In diesem Sinne möchte ich der Initiative keine Folge geben, keine Präjudizien schaffen und der Kommission die Empfehlung geben, dass sie das Anliegen des Initianten auf anderem Wege verwirklichen soll.