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Müller Damian · Ständerat · 2023-09-21

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Es geht um die Beratung des Entwurfes des Bundesrates zur Umsetzung der Volksinitiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung". Mit dieser Initiative wird verlangt, dass Tabakwerbung, die Minderjährige erreicht, verboten wird. Nicht Gegenstand der Initiative sind der Verkauf und die Auslage solcher Produkte sowie die Werbung für Erwachsene. Der Bundesrat beantragt, dass zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Schweiz ein generelles Tabakprodukte- und E-Zigaretten-Werbeverbot in gedruckten Medien gelten soll. Darüber hinaus will der Bundesrat das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen, zu denen Minderjährige Zugang haben, verbieten.

Die Kommission hat zuerst die betroffenen Kreise angehört, ist dann mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und hat die Detailberatung durchgeführt. Dabei kam eine Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass die Anträge des Bundesrates weiter gehen als die Initiative selbst, dies insbesondere bei der Frage, ob in Presseerzeugnissen, die sich an Erwachsene richten, auch in Zukunft Werbung möglich sein soll.

Gemäss der Initiative soll Werbung verboten sein, wenn damit Minderjährige erreicht werden können. Das ist aber praktisch immer möglich, denn auch Inserate im Innenteil von Abonnementszeitungen für Erwachsene können Jugendliche erreichen. Strikt interpretiert, wäre also schon ein Inserat, das von einigen wenigen Jugendlichen gesehen wird, verfassungswidrig. Dieser Logik folgend, sieht der Entwurf des Bundesrates hier ein absolutes Verbot vor. Der Mehrheit der Kommission geht das zu weit. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde beschlossen, dass Werbung im Innenteil von Presseerzeugnissen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben soll; das ist in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a geregelt.

Die Minderheit Bischof zieht in Zweifel, dass die beschlossene Ausnahme dem Willen der angenommenen Volksinitiative entspreche und damit mit der Bundesverfassung konform sei. Es gilt hier zu erwähnen: Ein Rechtsgutachten dazu liegt zurzeit nicht vor.

Auch Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten soll laut Mehrheit der Kommission möglich bleiben, vorausgesetzt, die Werbung ist für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich. Das ist in Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe e festgehalten. Gleiches soll auch für Werbung im Rahmen von gesponserten Veranstaltungen gelten; das steht in Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b.

Es gibt verschiedene Minderheitsanträge, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.

Ohne Gegenstimme möchte die Kommission zudem in Artikel 23a Absatz 3 die Anforderungen an Alterskontrollen bei Online-Verkäufen und -Werbung genauer definieren.

In Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe c geht es um die Verkaufsförderung. Nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten wurde ein Antrag abgelehnt, das Verbot der Verkaufsförderung an öffentlich zugänglichen Orten komplett zu streichen. Eine Minderheit möchte dies im Ständerat erneut zur Debatte stellen.

In einem Punkt, bei Artikel 27a, ging der Bundesrat nach Ansicht der Mehrheit der Kommission besonders klar über die Forderungen der Volksinitiative hinaus. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates müsste die Tabakbranche neu das Ausmass ihrer Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring dem Bund melden. Das war in der Volksinitiative nie ein Thema. Der Bundesrat begründet seinen Antrag mit der globalen Konvention der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. Die Schweiz hat das Übereinkommen zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert, weil unser Land laut Bundesrat noch nicht alle Vorgaben erfüllt. Ob eine Meldepflicht für Werbeausgaben reicht, damit die Schweiz die Konvention ratifizieren kann, ist aber offen und noch nicht klar. Die Kommission sprach sich mit 10 zu 2 Stimmen für das Streichen der Meldepflicht von Werbeausgaben für Tabakprodukte aus. Gerne werde ich in der Detailberatung auf die entsprechenden Artikel vertieft eingehen.

In der Gesamtabstimmung wurde dem Entwurf einstimmig zugestimmt.

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