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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-09-21

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Das ist natürlich ein sehr wichtiger Artikel. Im Initiativkomitee haben wir nach Lösungen [PAGE 857] gesucht, um nicht unnötige Einschränkungen zu machen, welche durch die Volksinitiative nicht gedeckt wären. Der Bundesrat hat nach dem Studium der möglichen Varianten eine Formulierung gewählt, die klar ist und die auch dem Verfassungsauftrag entspricht.

Heute gilt die Selbstregulierung. In der Vereinbarung zur Selbstregulierung steht, dass nur dann Werbung in Presseerzeugnissen geschaltet werden darf, wenn mindestens 80 Prozent der Leserinnen und Leser Erwachsene sind. Das ist die heutige Regelung. Und jetzt, nachdem das Volk und die Stände eine Initiative angenommen haben, die besagt, dass Kinder und Jugendliche nicht erreicht werden dürfen, schwenkt man von "80 Prozent" auf "mehrheitlich" um. Nach meinem Verständnis heisst "mehrheitlich" 50 Prozent plus eins. Das heisst, dass die Lösung, die jetzt die Mehrheit - eine knappe Mehrheit - vorschlägt, hinter die heute geltende Lösung zurückgeht. Das ist ja verrückt, das ist ja unverständlich! Das ist auch der Grund, weshalb ich mich für eine Verfassungsgerichtsbarkeit eingesetzt habe. Es geht darum, dass Initiativen dann eben auch umgesetzt werden müssen und nicht nach Gutdünken, nach der im Parlament gerade herrschenden Meinung abgeändert werden können.

Eine Studie der WEMF - das ist eine Unternehmung, die die Wirkung von Medienerzeugnissen untersucht - hat im letzten Jahr ergeben, dass 270[NB]000 Kontakte von Kindern und Jugendlichen mit Presseerzeugnissen, in denen Werbung für Tabak drin war, stattgefunden haben. 270[NB]000 Kontakte! Wie wollen Sie mit der Lösung, die hier steht, sicherstellen, dass die Initiative umgesetzt werden kann? Das ist ein grober Verfassungsbruch, und einen solchen können wir hier im Ständerat nicht begehen.

Dementsprechend bitte ich Sie, der Minderheit Bischof zuzustimmen und sie zur Mehrheit zu machen.