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Graf Maya · Ständerat · 2023-09-21

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte Sie hier wirklich bitten, der Minderheit zu folgen respektive bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben. Ich denke, es ist allen klar, die den Verfassungsartikel lesen: Es geht darum, dass Tabakwerbung Kinder und Jugendliche nicht erreichen soll. Presseerzeugnisse gehen in die Familien, sie liegen zum Glück aber auch herum, alle können sie lesen; und wir wollen ja, dass Kinder und Jugendliche lesen, was herumliegt, was da ist, damit sie so ihre Medienkompetenzen erweitern. Daher ist es klar, dass Tabakwerbung nicht in diese Presseerzeugnisse gehört.

Ich möchte Ihnen hier noch ein paar Zahlen nennen, die zeigen, dass es durchaus - und das ist ja positiv - minderjährige Leserinnen und Leser gibt. Dazu gibt es Zahlen. Der "Blick" z.[NB]B. - ich muss jetzt ein paar Presseerzeugnisse beim Namen nennen - wird zu 2,7 Prozent von 14- bis 17-Jährigen gelesen. Das sind immerhin 10[NB]000 Jugendliche. Auch "Geo" wird von Minderjährigen gelesen, dort werden 29[NB]000 Jugendliche erreicht; diese Zahlen haben wir. Sogar eine "NZZ" wird gelesen, das ist ja positiv, und so weiter und so fort. Es gibt also Zahlen dazu, dass Jugendliche zum Glück diese Presseerzeugnisse lesen. Und das ist ja genau das Ziel dieser Medien, dieser Zeitungen, die abonniert sind oder überall gelesen werden können. Aus diesem Grund ist es ganz klar, dass Jugendliche in diesen Presseerzeugnissen nicht von Zigarettenwerbung erreicht werden sollen.

Ich bitte Sie hier wirklich, bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben, die auch Ausnahmen zulässt, aber eben ganz klare Ausnahmen, nämlich in Bezug auf den ausländischen Markt und für in der Tabakbranche tätige Personen.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit - gemäss Bundesrat - zu folgen.