Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-21
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-21
Wortprotokoll
Es stellt natürlich ein Problem dar, wenn Kinder und Jugendliche im Internet mit Pornografie konfrontiert sind. Dieses Problem will auch der Bundesrat bekämpfen. Wir sind dazu auch aktiv geworden.
Die ursprüngliche Motion verlangte, dass die Internetanbieter Netzsperren einrichten müssen, wenn bei Pornografie im Internet keine wirksamen Alterskontrollen vorgenommen werden. Der Bundesrat hat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Er war der Ansicht, dass Netzsperren das falsche Mittel sind, um das Problem zu lösen, weil sie sehr leicht umgangen werden können. Der Ständerat ist dieser Argumentation gefolgt und hat die Motion abgeändert. Die Netzsperren sind nun kein Thema mehr. Dafür sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, auf technische Möglichkeiten für Mobiltelefone, I-Pads usw. hinzuweisen. Dazu gehören beispielsweise Apps, mit denen Kinder und Jugendliche vor Pornografie geschützt werden.
Was nun verlangt wird, ist richtig und gut, nur wird dabei übersehen, dass die geforderten Pflichten im Fernmelderecht bereits existieren. Der Bundesrat hat, gestützt auf Artikel 46 Absatz 1 des Fernmeldegesetzes, Vorschriften auf Ebene Verordnung erlassen. Artikel 89b der Fernmeldedienstverordnung gilt seit 2021. Die Anbieter von Internetzugängen müssen ihre Kunden beim Einrichten und Anwenden von konkreten Kinder- und Jugendschutzmassnahmen individuell unterstützen. Der Schutz vor Pornografie ist mit eingeschlossen. Er steht beim Jugendschutz im Internet neben dem Schutz vor Gewaltdarstellungen an vorderster Stelle.
Die abgeänderte Motion nennt die Pornografie nun ausdrücklich. Sie erweitert die bestehenden Pflichten inhaltlich aber nicht. Deshalb bleibt der Bundesrat bei seiner ablehnenden Haltung, auch gegenüber der abgeänderten Motion.