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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-09-21

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Nirgends, weder in der Gesetzgebung noch im Abstimmungskampf oder in der Diskussion, wurde ein Unterschied zwischen Zigaretten, Zigarren und Zigarillos gemacht. Es ist richtig, dass eine Lex-Villiger-Bestimmung entstanden ist, mit der man im Rahmen der Einigung früherer Zeiten versucht hat, eine Kompromisslösung zu finden. Das Volk hat aber klar entschieden, dass Werbung Kinder und Jugendliche nicht erreichen darf, wenn sie Tabakprodukte umfasst. Zigaretten, Zigarillos und Zigarren sind Tabakprodukte.

Es wäre etwa das Gleiche, Frau Kollegin Friedli, wie wenn man bei Artikel 121a der Bundesverfassung, den wir schon mehrmals diskutiert haben, sagen würde: Ja, es gibt Kontingente, wir wollen die Einwanderung steuern, das gilt aber nicht für Menschen aus Kuba. Ja, genauso willkürlich ist es! Man sagt, das gilt zwar alles, aber nicht für Zigarren und Zigarillos. Zigarillos sind Einstiegsmittel für das Konsumieren von Zigaretten. Gerade an Festivals, gerade durch mobiles Verkaufspersonal werden solche Zigarillos angeboten. Es wird mit dem angeblich unglaublich guten Geschmack dieser Produkte Werbung gemacht.

Es ist nicht durch die Verfassung gedeckt, dass man eine Unterscheidung macht zwischen Zigaretten auf der einen Seite und Zigarren und Zigarillos auf der anderen Seite. Alle drei sind Tabakprodukte, sodass es keinen Grund gibt, aus dem man nun plötzlich Zigaretten anders als Zigarren und Zigarillos behandeln sollte.

Ich bitte Sie dringend, hier diese Lex-Villiger-Anpassung nicht vorzunehmen.

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