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Kuprecht Alex · Ständerat · 2023-09-21

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt einfach einmal etwas ganz klar korrigieren: Die Familien zahlen keinen einzigen Rappen. Es wird kein Rappen von den Löhnen abgezogen. Die Familienzulagen sind reine Arbeitgeberleistungen. Die Arbeitgeber zahlen, basierend auf den Löhnen, einen bestimmten Betrag, und die Familien erhalten die Familienzulagen, ohne dass sie belastet werden. Herr Stöckli hat das also völlig falsch - völlig falsch! - dargestellt.

Die Zulagen sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Aber den Entscheid, wie gross diese Zulagen sind, treffen die jeweiligen Kantonsparlamente und nicht der Bund. Das ist der grosse Unterschied. Die Familien werden also nicht mit entsprechenden Abzügen belastet, es ist eine reine Arbeitgeberfinanzierung. Die Familienzulagen sind unterschiedlich hoch, weil die Hoheit, die Höhe festzulegen, eben bei den Kantonen liegt. Sie dürfen das Minimum von 200 Franken nicht unterschreiten - es ist eidgenössisch geregelt, dass das die Mindestzulage ist -, aber es steht den Kantonen frei, 300 oder 400 Franken zu zahlen. Es gibt sogar Kantone, die wesentlich höhere Familienzulagen zahlen - ich glaube, beim Kanton Wallis sind es gegen 500 Franken -, aber das hat nichts mit der Finanzierung zulasten der Familien zu tun. Das ist eine falsche Aussage.