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Herzog Eva · Ständerat · 2023-09-21

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Gerade zum jetzt Gesagten: Ja, vielleicht, aber es geht zum Beispiel um KMU, für die man sich hier in diesem Rat ja sonst auch immer einsetzt. Ich möchte das im Folgenden am Beispiel von Basel-Stadt zeigen.

Mit der Steuervorlage 17 wurde bei uns ein Teillastenausgleich eingeführt. Der Kommissionssprecher hat sehr gut dargestellt, was die unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten von Kassen mit hohen und von Kassen mit tiefen Einkommen sind; darum geht es ja, das muss ich nicht noch einmal sagen. Bei uns in Basel-Stadt wurde mit der Steuervorlage 17, der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform, ein Teillastenausgleich eingeführt. Das war Teil eines Kompromisses mit verschiedensten Elementen. Mit der Steuervorlage wurde der Steuersatz damals für Unternehmen auf 13 Prozent gesenkt. Es gab in dieser Vorlage verschiedene Massnahmen zugunsten der Unternehmen, zugunsten der Bevölkerung: Der Teillastenausgleich war eben auch Bestandteil dieser Vorlage, weil die Familienzulagen erhöht wurden. Die Zulagen wurden über das vom Bund vorgeschriebene Minimum erhöht. Damit auch die kleinen Unternehmen dies finanzieren konnten und nicht wiederum einen Nachteil gegenüber den grossen Unternehmen hatten, wegen denen man die Vorlage gemacht hatte, wurde der Teillastenausgleich eingeführt. Das war ein Kompromiss. Ja, klar, ich war natürlich massgeblich daran beteiligt. Ich stehe auch nach wie vor dahinter - das war eine sehr gute Vorlage -, und auch die Mehrheit der Bevölkerung konnte dahinterstehen.

Die Begründung für den Ausgleich war, ich habe das im "Ratschlag" auch nochmals nachgeschaut: "Dieser Ausgleich stellt sicher, dass die Belastung wenig gewinnstarker Branchen mit eher tiefen Durchschnittslöhnen verkraftbar bleibt." Also nochmals: Darum geht es.

Die Position der Regierung war aber eigentlich damals schon - wir sprechen hier ja von einem Kompromiss - ein Volllastenausgleich. Das wäre das gewesen, was die Regierung eigentlich als das richtige System angeschaut hätte. Aber man suchte einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Beteiligten, man wollte etwas für die Bevölkerung und für die Unternehmen machen. Mit einer ausgeglichenen Belastung zwischen den Unternehmen hat man sich daher nur für einen Teillastenausgleich entschieden. Ich zitiere dazu nochmals den "Ratschlag": "Auch wenn hiermit noch nicht ein hundertprozentiger Lastenausgleich erzielt wird, so erachtet der Regierungsrat dieses Modell als gut adaptierbar, da die Belastung der Niedriglohnbranchen reduziert wird, ohne die in den Lastenausgleich einzahlenden Kassen der Hochlohnbranchen übermässig zu belasten." Das ist also der Kern dieses Kompromisses.

Muss das jetzt auf ewige Zeiten gelten? Vorhin wurde ja auch schon gesagt, dass es eine komplizierte Sache ist: Einerseits gibt es verschiedene Kassen, Hoch- und Tieflohnbranchen, andererseits ist kantonal - wie so oft, und das soll auch so bleiben - alles unterschiedlich. Ich glaube jedoch, dass das nicht so sein muss, denn - der Kommissionssprecher hat es wirklich gut gesagt - es ist ja nicht einzusehen, warum es hier so grosse Unterschiede gibt und warum insbesondere KMU so viel höhere Belastungen für die Finanzierung der Familienzulagen zu tragen haben. Das kann ja dazu führen, dass man diese Zulagen tiefer ansetzt, weil man natürlich auch nur das Minimum ausbezahlen kann.

Warum erkläre ich mich hier? Weil ich einerseits der Meinung bin, dass das ein Kompromiss war, und weil es kantonal unterschiedlich ist. Somit verstehe ich auch die Minderheit, die fordert, dass die Kantone hier "mindestens einen Teillastenausgleich" regeln. Andererseits ist nach meiner Überzeugung ein voller Lastenausgleich die absolut richtige Variante; "mindestens einen Teillastenausgleich" heisst ja nicht viel, kann das doch ein sehr kleiner Ausgleich sein. Man hätte es vielleicht anders definieren müssen, trotzdem finde ich, dass es zu wenig weit geht - es muss ein voller Lastenausgleich sein. Die Zeit bleibt ja auch nicht stehen.

Gerne nehme ich wieder das Beispiel meines Kantons auf: Damals war es eine Steuerreform. Nun haben wir in der Zwischenzeit über eine weitere OECD-Steuerreform abgestimmt und diese angenommen; die Kantone befinden sich jetzt in der Umsetzung. Ich bin sicher, dass mein Kanton wieder ein Paket schnüren wird, bei dem alle irgendwie etwas bekommen. Man wird für die Wettbewerbsfähigkeit der grossen Unternehmen sorgen. Wenn nun aber der volle Lastenausgleich eingeführt werden muss, dann wird es im Rahmen dieses Paketes sicher möglich sein, dafür zu sorgen, dass dieser wirklich kleine Nachteil, der den grossen Unternehmen dadurch entstehen kann, wieder ausgeglichen wird. [PAGE 866]

Ich bitte Sie also ebenfalls, einzutreten. Mein Votum gilt dann gleich auch für die Abstimmung zum Antrag der Minderheit Kuprecht, wo ich Sie bitte, die Mehrheit zu unterstützen.