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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-11

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-11

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage wollen wir garantieren, dass die Schweiz auch in Zukunft eine eigene Flugsicherung hat und dass ein eigenes Unternehmen die Wahrung der Lufthoheit sichern soll. Wir schaffen die Rechtsgrundlagen, um dem Unternehmen das notwendige Kapital zu verschaffen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass wir heute kein Geld sprechen. Dazu kommt das Parlament dann später; die Kredite können im Rahmen des Budgets gesprochen werden.

Zur Frage Skyguide und zum Nein zum Staatsvertrag mit Deutschland: Ich gebe dazu gerne kurz Auskunft; ausführlich mache ich es dann, wenn wir über den Staatsvertrag reden. Aber soweit es jetzt um diese Vorlage und einen allfälligen Zusammenhang damit geht, möchte ich ganz kurz auf die Frage von Frau Saudan zu sprechen kommen.

Es gibt an sich, nach dem Scheitern des Staatsvertrages, drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit ist die, dass Deutschland alles beim Alten lässt; es überlässt der Schweiz die Flugsicherung auch über deutschem Gebiet. Das ist eine Hoffnung, die weitherum zum Ausdruck gebracht wird. Man sagt mir zum Teil: Die Deutschen machen das dann schon nicht. Allerdings künden sie diese Übernahme seit vielen Jahren, seit mehr als zwei Jahren konsequent an! Ich muss auch darauf verweisen, dass z. B. der Regierungsratspräsident von Zürich dem deutschen Botschafter im Zimmer 86 des Bundeshauses gesagt hat: Macht ihr das nur, diese Flugsicherung! Übernehmt ihr die; ihr könnt das genauso gut wie wir.

Zudem hat Baden-Württemberg in diesen beiden Nachverhandlungen - von der einen habe ich Ihnen schon berichtet, von der anderen noch nicht - auf Überlingen und auf zwei Beinaheunfälle bei Kloten hingewiesen und damit begründet, dass Deutschland die Flugsicherung übernehmen müsse. Von daher, finde ich, dürfen wir nicht einfach eine Vogel-Strauss-Politik betreiben, sondern müssen den Fall durchspielen, was passiert, wenn Deutschland die Flugsicherung übernimmt.

Für diesen Fall gibt es zwei weitere Möglichkeiten. Entweder übernimmt Deutschland die Flugsicherung bis an die Grenze; das ist das, was Deutschland immer wieder angekündigt hat. Nun ist das eine kurvenreiche Grenze, dem Rhein entlang, wie Sie wissen, und wenn das geschehen würde, dass Deutschland nur gerade bis an die Grenze die Flugsicherung übernehmen würde, würde das zu Kapazitätseinbussen für die Zivilluftfahrt führen. Es würde dann wenige Minuten vor der Landung eines Flugzeugs in Zürich-Kloten die Flugsicherung von Deutschland an die Schweiz übergehen. Das ist sehr, sehr kompliziert und eigentlich unsinnig. Die Bewirtschaftung des Luftraumes über Zürich würde durch neue, komplexe Schnittstellen erschwert, und das würde zu Kapazitätsverlusten und zu einem hohen Koordinationsaufwand mit entsprechenden Verspätungen für die Zivilluftfahrt führen.

Für das Militär gestaltet es sich dann nochmals etwas anders: Das wird Auswirkungen auf die Trainingsräume haben. Im Raum Ostschweiz/Graubünden würde es für grössere Trainingsflüge mit dem F/A-18 zu eng, und im Raum Ostschweiz wäre es gar nicht mehr möglich. Das heisst, grössere Trainingsräume müssten von Dübendorf weg in den Raum Berner Oberland verlegt werden. Das haben die Vertreter des Militärs auch in der Kommission gesagt; ich sage es hier nochmals. Damit die Kapazitätseinbussen bei der Landung in Zürich verringert werden können, müssten die Warteräume, die jetzt noch in Deutschland sind, in die Schweiz verlegt werden. Das würde die Trainingsräume des Militärs nochmals einschränken, und es müsste anderswo Ersatz gesucht werden, entweder in der Schweiz oder im Ausland, wie mir vom VBS gesagt wird.

Deswegen gibt es das dritte Szenario. Es ist an sich unsinnig, die Flugsicherung bei dieser verkurvten Grenze Deutschland/Schweiz zu trennen. Wenn schon, könnte die Flugsicherung von Deutschland bis zum Flughafen Zürich-Kloten erfolgen. Dann würde das ganze Anflugverfahren für Zürich-Kloten durch Deutschland geregelt, das heisst, der Betrieb des Hubs Zürich, der in Konkurrenz zu anderen, deutschen Flughäfen steht, würde so durch die deutsche Flugsicherung gesteuert.

Für die Luftwaffe würde das bedeuten, dass der Flughafen Dübendorf in direkter Koordination mit der deutschen Flugsicherung geführt werden müsste. Deutschland würde dann also sagen, wann ein Militärflugzeug in Dübendorf starten oder landen darf, und die Trainingsräume für die Luftwaffe würden stark eingeschränkt. Aus diesen Gründen ist das Militär, das heisst das VBS, vollkommen dagegen, dass wir später eine Regelung treffen, wonach wir den Deutschen die Flugsicherung bis zum Flughafen Zürich-Kloten überlassen [PAGE 159] würden, weil das VBS seine Autonomie behalten will. Wenn die Flugsicherung durch Deutschland bis zum Flughafen Zürich-Kloten übernommen würde, hiesse das für Skyguide ausserdem, dass ihre Kapazität merklich verringert würde, dass sie also unter die kritische Grösse fallen würde, die es ihr überhaupt ermöglicht, rentabel und überlebensfähig zu sein.

Also bleibt es dann wahrscheinlich bei der Folge Nr. 2, das heisst Flugsicherung bis an die Grenze mit den entsprechenden Kapazitätseinbussen und den Warteräumen, die verlegt werden müssen, und den Trainingsräumen, die ebenfalls verlegt werden müssen. Das sind die Folgen einer Nichtgenehmigung.

Dennoch muss ich Sie ersuchen, dieser Vorlage zuzustimmen, weil wir sie ohnehin brauchen. Wir haben diese Zusammenführung jetzt erarbeitet. Sie haben es gesagt: Sie kann europaweit ein Modell sein - das wurde von der Kommissarin in Brüssel auch so gesehen. Es ist eine gute Sache, es funktioniert, und wir müssen diesen Weg gehen. Die Revision schafft die Rechtsgrundlage dafür, dass dieser hoheitliche Auftrag durch die Schweiz wahrgenommen werden kann und dass Skyguide in Zukunft mindestens die Option hat, am Single European Sky teilzunehmen oder Kooperationen einzugehen. Aus diesem Grund ist die Umstellung der Rechnungslegung auf moderne Standards wichtig. Wie bei Post und Ruag möchte der Bund diese Umstellung auch dem Unternehmen der Skyguide ermöglichen. Über die Besitzstandsgarantie hat der Berichterstatter der Kommission schon berichtet, und über die Integration des Militärs in den zivilen Bereich, die gut angelaufen ist, habe ich soeben auch gesprochen.

Ich ersuche Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.