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Feller Olivier · Nationalrat · 2023-09-21

Feller Olivier · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative, die Ihnen heute vorliegt, verlangt die Schaffung der Rechtsgrundlagen, die für eine Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein durch die Kantone notwendig sind.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die WAK, hat am 22. Februar 2022 beschlossen, diese Initiative einzureichen und dieser Initiative mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge zu geben. Die WAK des Ständerates hat der Initiative am 16. Januar 2023 mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen jedoch keine Folge gegeben.

Am 22. Mai 2023 hat die WAK des Nationalrates mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, die Initiative in den Rat zu bringen. Es scheint nämlich, dass ein Missverständnis entstanden ist, das letztlich die WAK des Ständerates dazu bewogen hat, der Initiative keine Folge zu geben. Die WAK des Ständerates wurde fälschlicherweise darüber informiert, dass es diese Initiative gar nicht brauche, da die Kantone schon heute die Möglichkeit hätten, eine Klimareserve einzuführen, ohne dass dafür das Bundesrecht geändert werden müsse. Doch die Bundesverwaltung hat am 6. März 2023 in ihrer Antwort auf die Frage 23.7029 klargestellt, dass es eine Anpassung des Bundesrechts unbedingt brauche, um den Kantonen zu ermöglichen, eine Klimareserve vorzusehen.

Eine Minderheit Birrer-Heimo beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Diese Minderheit hat den Eindruck, dass eine Klimareserve früher oder später zu finanziellen Forderungen führen könnte. Sie hat auch das Gefühl, dass es sich hauptsächlich um eine Chasselas-Vorlage handelt. Das ist jedoch nicht die Meinung der Mehrheit der Kommission.

Die Initiative spricht von einer Klimareserve. Dies ist die Bezeichnung, die verwendet wird, aber man könnte auch von einer Schwankungsreserve sprechen. Es wäre wahrscheinlich sogar geeigneter. Es geht nämlich darum, die Menge an Trauben, die geerntet werden kann, im Laufe der Zeit zu glätten, damit Jahre mit einer kleinen Ernte durch Jahre mit einer hohen Ernte ausgeglichen werden können.

Es geht um eine freiwillige Massnahme, sowohl für die Kantone als auch für die Weinbauern. Es geht darum, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, eine Klimareserve einzuführen, von der die Winzer, die es wünschen, freiwillig Gebrauch machen können. Im Übrigen kostet die Massnahme den Bundesstaat nichts. Die Mehrheit der Kommission fragt sich, wer erfunden hat, dass der vorgeschlagene Mechanismus den Bundesstaat etwas kosten könnte - das ist schlicht falsch. Übrigens kennen viele andere Weinbauregionen heute schon eine Klimareserve, z.[NB]B. Bordeaux, das Burgund und die Champagne.

Ganz konkret gibt es heute schon eine Weinverordnung des Bundesrates. Artikel 21 Absatz 6 der Weinverordnung schreibt vor, dass die Kantone jedes Jahr einen Höchstertrag pro Flächeneinheit für die verschiedenen Rebsorten festlegen müssen, wobei der Ertrag beim Weisswein nicht mehr als 1,4 Kilo pro Quadratmeter und beim Rotwein nicht mehr als 1,2 Kilo pro Quadratmeter betragen darf. Mit anderen Worten: Die Kantone müssen jedes Jahr einen Höchstertrag festlegen, der aber nicht höher sein darf als die in der bundesrätlichen Weinverordnung vorgeschriebene Obergrenze.

Die Klimareserve soll es den Kantonen ermöglichen, nicht nur eine Höchstmenge an Trauben festzulegen, die sofort geerntet und als Wein vermarktet werden können, sondern darüber hinaus auch eine Menge an Trauben, die zwar geerntet werden können, deren Vermarktung als Wein aber erst später zugelassen wird. Es versteht sich von selbst, dass die bundesrätliche Obergrenze immer berücksichtigt werden muss.

Das Ziel der vorgeschlagenen Regelung ist es, zu verhindern, dass Schweizer Weine Marktanteile verlieren, wenn die Ernte gering ausfällt. Alle statistischen Daten zeigen, dass bei niedrigen Ernten der Marktanteil von Schweizer Weinen dauerhaft sinkt, da die Kunden auf ausländische Weine ausweichen. Es geht hier um eine Mini-Regulierungsmassnahme. Es braucht einen zusätzlichen Satz oder sogar nur einen halben zusätzlichen Satz im Gesetz, um den Kantonen zu ermöglichen, eine Klimareserve einzuführen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt deshalb, der Initiative Folge zu geben.