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Caroni Andrea · Ständerat · 2023-09-21

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-21

Wortprotokoll

Diese parlamentarische Initiative möchte es gesetzlich verbieten, während Sondersessionen parlamentarische Initiativen oder Vorstösse einzureichen. Sondersessionen sind ja nach Parlamentsgesetz dazu da, die Geschäftslast abzubauen. Der Nationalrat führt solche Sondersessionen fast in jedem Jahr durch, der Ständerat jüngst kaum mehr; die letzte Sondersession des Ständerates datiert gemäss meinen Unterlagen von 2009. Wenn ich richtig gezählt und gerechnet habe, haben in diesem Saal nur die Herren Kuprecht und Germann einmal eine solche erlebt, eben 2009. Im Nationalrat aber werden während einer Sondersession, die ja zum Abbau der Geschäftslast da ist, bisweilen mehr neue Geschäfte hängig gemacht. Das ist der Hintergrund dieser parlamentarischen Initiative, die übrigens stilgerecht nicht während einer Sondersession eingereicht wurde, sondern in der Sommersession.

Die SPK-S lehnte es noch knapp ab, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, der Nationalrat stimmte der Initiative im Frühling dann mit 115 zu 78 Stimmen zu. Ihre Kommission lehnte sie wiederum mit 9 zu 2 Stimmen ab. Wir taten dies primär aus einem formalen Grund, denn inhaltlich hat der Ansatz neben vereinzelter Kritik sehr viel Sympathie erfahren. Der Hauptgrund für die Ablehnung war die Erkenntnis, dass man so etwas auch ohne Gesetzesanpassungen einführen könnte, nämlich direkt auf Stufe des jeweiligen Geschäftsreglementes. Das wäre nicht nur schlanker; so könnte die Anpassung auch von jedem Rat nach seinen Bedürfnissen ausgestaltet werden.

Hierzu kurz die rechtliche Einschätzung Ihrer Kommission: Das Parlamentsgesetz hält in Artikel 119 fest, eine Einreichung durch Ratsmitglieder sei "während einer Session" möglich. Aber bereits heute schränken die Geschäftsreglemente ein, dass Vorstösse und parlamentarische Initiativen "während der Ratssitzung" einzureichen sind. Es gibt also eine Beschränkung von "Session" auf "Ratssitzung", auch wenn es in der Praxis nicht ganz so streng gehandhabt wird. Diese Beschränkung schliesst zum Beispiel schon heute aus, dass Sie an einem sitzungsfreien Nachmittag oder während des Sessionswochenendes Vorstösse einreichen können, und dies einzig auf Stufe des Geschäftsreglementes.

Anders gesagt: Die Räte interpretieren die Geschäftsreglemente schon heute so, dass man mit ihnen untergeordnete organisatorische Bestimmungen einführen kann, um das Einreichungsrecht etwas zu beschränken. Auf dieser Basis lässt sich nach Ihrer Kommission auch eine weitere, im Effekt ja untergeordnete Einschränkung bei Sondersessionen rechtfertigen. Das ist umso mehr mit dem Gesetz zu vereinbaren, als die Sondersessionen gemäss Parlamentsgesetz ja ausdrücklich zum Abbau der Geschäftslast vorgesehen sind. Das Gesetz besagt zudem, Sondersessionen seien das Instrument eines Rates, jeder Rat könne für sich Sondersessionen beschliessen. Daher, denken wir, sollte es naheliegenderweise so sein, dass die Räte dafür spezielle Regeln vorsehen können. Eine solche geringfügige zeitliche Einschränkung ist aber nicht zu verwechseln mit einer quantitativen oder qualitativen Einschränkung des Rechts, Vorstösse einzureichen. Das bedürfte einer gesetzlichen Grundlage mit Blick auf Verfassung und Parlamentsgesetz.

Ich konnte diesen Ansatz auch mit dem Initianten selber besprechen. Er zeigte sich damit einverstanden. Ich danke auch Frau Friedli dafür, dass sie schlussendlich auf den Antrag verzichtet, hier anders zu stimmen.

Unser Fazit ist: Jeder Rat ist zuständig und befugt, in seinem Geschäftsreglement festzulegen, dass man während einer Sondersession keine parlamentarischen Initiativen und Vorstösse einreichen kann. Dafür braucht es keine Gesetzesänderung. Deshalb bitten wir Sie mit 9 zu 2 Stimmen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Danach sind dann der Nationalrat und, wenn er will, auch der Ständerat frei, eine entsprechende Geschäftsreglementsänderung anzustossen.