Ettlin Erich · Ständerat · 2023-09-21
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-21
Wortprotokoll
Die Standesinitiative Genf verlangt, das KVG zu ändern: Für ungewollte Schwangerschaftsabbrüche vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche soll keine Kostenbeteiligung erhoben werden. Diese Standesinitiative wurde am 11. Juni 2019 eingereicht. Mit "Kostenbeteiligung" sind die bei bezahlten Krankenversicherungsfällen erhobenen Selbstbehalte und Franchisen gemeint. Die Standesinitiative hält fest, dass die Frauen und auch die Männer von solchen Schwangerschaftsabbrüchen traumatisiert seien und man sie deshalb nicht noch mit zusätzlichen Kosten belasten sollte.
Wir haben bereits die Standesinitiative Waadt 22.307, "Erstattung der Behandlungskosten bei Fehlgeburt, Windei oder Eileiterschwangerschaft", behandelt und ihr mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen keine Folge gegeben. Der Initiative wurde also keine Folge gegeben. Hingegen hat Ihre Kommission am 12. November 2020 der Standesinitiative Genf mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die SGK-N hat ihr am 25. Juni 2021 mit 11 zu 7 Stimmen ebenfalls Folge gegeben.
Der Ständerat ist Erstrat. Wir haben mit dem definitiven Entscheid aber zugewartet, da der Bundesrat ein zweites Paket mit Kostendämpfungsmassnahmen in Aussicht gestellt und dabei auch in Aussicht gestellt hatte, dass diese Massnahme enthalten sei. Sie ist im Paket jetzt auch vorgesehen. Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Standesinitiative Genf abzulehnen. Im Entwurf des Bundesrates ist keine Kostenbeteiligung ab dem mittels Ultraschall ärztlich bestimmten Beginn der Schwangerschaft bis acht Wochen nach Ende der Schwangerschaft vorgesehen.
Wir erachten das Anliegen deshalb als erfüllt und bitten Sie hier, der Standesinitiative Genf keine Folge zu geben.