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Berset Alain · Bundesrat · 2023-09-25

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2023-09-25

Wortprotokoll

Die Übergangsbestimmungen zur Pflege-Initiative beauftragen den Bundesrat, innerhalb von 18 Monaten Massnahmen zu ergreifen, die bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen gültig sind.

Auf Basis bestehender Gesetze war der Handlungsspielraum für Sofortmassnahmen gering. Auch hätte das Ausarbeiten von Übergangsrecht, das ohnehin nur für kurze Zeit in Kraft gewesen wäre, viele Ressourcen gebunden und die Ausarbeitung der Umsetzungsbotschaft massgeblich verzögert. Der Bundesrat hat deshalb im Januar 2022 entschieden, alle Ressourcen für den schnellen Erlass der definitiven rechtlichen Bestimmungen einzusetzen. Bereits im Januar 2022 wurden die zuständigen Kommissionen von National- und Ständerat zu diesem Vorgehen konsultiert; diese haben nicht dagegen opponiert.

Die Aufteilung der Vorlage in zwei Etappen hat es dem Bundesrat ermöglicht, dem Parlament innerhalb nur eines halben Jahres eine Botschaft zur Umsetzung der Ausbildungsoffensive zu unterbreiten. Das Parlament konnte folglich die gesetzlichen Grundlagen der ersten Etappe gut ein Jahr nach der Annahme der Initiative verabschieden. Aktuell wird das Ausführungsrecht dazu ausgearbeitet, welches per Juli 2024 in Kraft treten soll. Damit wird die erste Etappe zur Umsetzung der Pflege-Initiative im Rekordtempo von 31 Monaten realisiert.