preparatory:AB 327146
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2023-09-25
Wortprotokoll
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für Heim- und Pflegekinder erfolgen vorwiegend im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Sozialhilfe, für welche die Kantone zuständig sind. Es existiert keine Verfassungsgrundlage für eine übergeordnete bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung solcher Leistungen zugunsten von volljährig gewordenen Personen, die als Minderjährige ausserfamiliär platziert wurden.