Brändli Christoffel · Ständerat · 2003-03-11
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-11
Wortprotokoll
Wir sind bei diesem Geschäft der Erstrat. Ihre Kommission beantragt einstimmig, dem Geschäft zuzustimmen. Ich möchte mich zur Problemstellung, zu den Zielen und den Auswirkungen auf die Schweiz kurz fassen.
Persistente organische Schadstoffe sind sehr giftige und kaum abbaubare Chemikalien, die sich zudem im Fettgewebe von Mensch und Tier anreichern. Einige dieser Stoffe sind krebserregend, lösen Allergien aus, schädigen das Nervensystem oder zeigen hormonaktive Wirkungen. Sie können sich nach der Freisetzung via Luft und Wasser, aber auch über die Nahrungsmittelkette global ausbreiten. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen zu schützen, wurde im Rahmen des UN-Umweltprogramms eine globale POP-Konvention erarbeitet und nach mehrjährigen Verhandlungen am 22. Mai 2001 in Stockholm von 92 Staaten, darunter auch die Schweiz, unterzeichnet.
Die Konvention verfolgt im Wesentlichen vier Ziele: Gefährliche Stoffe sollen eliminiert werden, beginnend mit 12 Substanzen, die in der Vergangenheit nachweislich Menschen und Umwelt grossen Schaden zugefügt haben; den Wechsel zu weniger gefährlichen Substanzen fördern; zusätzliche Stoffe identifizieren, für welche globale Massnahmen nötig sind; die Förderung der weltweiten Zusammenarbeit in diesem Bereich. Zur Erreichung dieser Ziele sieht die Konvention vor allem folgende Massnahmen vor: ein Verbot oder eine strenge Beschränkung der Herstellung und Verwendung der in der Konvention erwähnten Stoffe; die Förderung der besten verfügbaren Technik bei Verbrennungs- und Produktionsprozessen, bei welchen solche Stoffe entstehen können; die Ausserbetriebnahme PCB-haltiger Gegenstände wie Transformatoren und Kondensatoren; eine umweltgerechte Entsorgung alter Lagerbestände; den Transfer von Wissen und Technologie sowie eine finanzielle Unterstützung. Innert zwei Jahren sollen die Pläne für die notwendigen Massnahmen in allen Ländern erstellt sein.
Zu den Auswirkungen auf die Schweiz: Die Auswirkungen auf die Schweiz sind, wenn es überhaupt welche gibt, sehr gering. In der Schweiz ist seit langem keiner der zwölf Stoffe mehr auf dem Markt. PCB-haltige Transformatoren und Kondensatoren wurden längst saniert, und die Verbrennungs- und Produktionsanlagen sind im Allgemeinen auf einem sehr guten Stand. Für die Schweiz geht es also in erster Linie nicht um die Lösung interner Probleme, sondern um die konsequente Weiterführung ihres aussenpolitischen Engagements für eine generell nachhaltige Entwicklung sowie für die Lösung von Umweltproblemen.
Finanziell sind folgende Konsequenzen zu erwarten: Die Schweiz kandidiert für den definitiven Sitz des heute interimistisch im Haus der Umwelt in Genf angesiedelten Sekretariates. Die Schweiz muss dafür eine konkurrenzfähige Offerte machen. Dazu kommen die obligatorischen Beiträge. Insgesamt dürften jährlich Kosten von 2,3 Millionen Franken anfallen: 1,7 Millionen Franken für das Sekretariat und 0,6 Millionen Franken für Beitragszahlungen.
Die Vorlage fügt sich optimal in die Umwelt- und Gesundheitspolitik unseres Landes ein und verdient unsere Unterstützung. Sie entspricht auch dem Verfassungsgrundsatz der Nachhaltigkeit. Die Ratifikation des globalen Abkommens ist auch deshalb nötig, weil die weltweiten Auswirkungen der Verwendung der erwähnten Stoffe nur unter Kontrolle zu bringen sind, wenn das Problem auch in den Entwicklungsländern, d. h. auf globaler Ebene, angegangen wird.
Ihre Kommission beantragt Ihnen in diesem Sinne, auf die Vorlage einzutreten und sie unverändert zu verabschieden.