AB 327195
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-09-25
Wortprotokoll
Afghanischen Frauen und Mädchen wird nicht automatisch die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Ihre Gesuche wird das SEM weiterhin einzelfallspezifisch prüfen. Afghaninnen, deren Asylgesuch in der Vergangenheit abgelehnt wurde, die über eine vorläufige Aufnahme oder über die derivative Flüchtlingseigenschaft verfügen, steht es vor dem Hintergrund der Praxisanpassung frei, beim SEM ein schriftliches Gesuch um Zuerkennung der originären Flüchtlingseigenschaft und Gewährung von Asyl einzureichen.
Es ist schwierig zu prognostizieren, wie viele Frauen in den nächsten drei Jahren ein Gesuch um Familiennachzug einreichen werden. Zwischen August 2022 und Juli 2023 reisten 44 Personen aus Afghanistan im Rahmen des asylrechtlichen Familiennachzugs in die Schweiz ein, darunter sechs Männer.
Der Bund vergütet den Kantonen für anerkannte Flüchtlinge die Sozialhilfekosten während maximal fünf Jahren mittels Globalpauschalen. Für vorläufig aufgenommene Personen beträgt die Dauer der Auszahlung der Globalpauschale sieben Jahre. Die Abgeltung beträgt pro nichterwerbstätige Person rund 1500 Franken pro Monat bzw. rund 18[NB]000 Franken pro Jahr. Die Kosten bei einem Statuswechsel sind noch nicht genau bezifferbar.