AB 327339
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-25
Wortprotokoll
Hier geht es um die Aktionärsstruktur dieser Gesellschaft Sifem. Sie entnehmen dem Entwurf des Bundesrates erstens, dass der Bundesrat immer Hauptaktionär der Sifem sein muss. Heute ist der Bund zu 100 Prozent Aktionär. Zweitens steht im Entwurf des Bundesrates: Der Bund "hält mindestens zwei Drittel der Stimmrechte und des Kapitals der Sifem." Der Bund dürfte also, wenn er möchte, höchstens ein Drittel des Kapitals und der Stimmrechte verkaufen. So weit, so gut.
Die Frage ist jetzt, und darüber stimmen wir heute ab, ob hier eine weitere Einschränkung eingefügt werden soll. Die Minderheit möchte einfügen, dass die Beteiligung Dritter am Aktienkapital nur durch eine Kapitalerhöhung erfolgen soll. Was heisst das, wenn wir das einfügen? Im Gesetz steht, dass der Bund zwei Drittel der Aktien halten muss. Ein Drittel muss er also nicht halten. Gemäss heutiger Formulierung des Bundesrates dürfte der Bund bis zu einen Drittel der Aktien an Private oder an irgendwelche Dritte verkaufen. Nach der Version der Minderheit dürfte er dies nicht mehr tun. Er dürfte das nur, wenn er das Aktienkapital weiter erhöhen würde.
Für die Mehrheit ist das nicht einsichtig. Mit der Zwei-Drittel-Mehrheit am Aktienkapital und an den Stimmrechten behält der Bundesrat die ausschliessliche Macht über die Gesellschaft bei sich. Wenn er auf dem Markt Kapital beschaffen möchte, indem er bis zu einem Drittel der Aktien verkauft, sollte er dies tun können, auch im Rahmen des jetzigen Kapitals, ohne dass zusätzlich eine Kapitalerhöhung gemacht werden muss. Die Machtstellung des Bundes als dominanter Aktionär würde dadurch nicht eingeschränkt, es würde aber zusätzliches Kapital mobilisiert, was die Mehrheit befürworten würde. Ihre Kommission hat sich allerdings nur knapp, mit 6 zu 5 Stimmen, für diese Variante entschieden.
Ich bitte Sie, dieser Variante der Mehrheit, die auch die Variante des Bundesrates ist, zu folgen.