Z'graggen Heidi · Ständerat · 2023-09-25
Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-09-25
Wortprotokoll
Ich erläutere Ihnen gerne, weshalb die Minderheit Ihnen vorschlägt einzutreten. Es sind im Wesentlichen drei Gründe, die wir besprochen haben und ins Feld führen: Es ist erstens die historische Rolle der Schweiz in der ILO, es ist zweitens ein inhaltlich-politischer Grund, und es ist drittens die aussenpolitische Wirkung.
Wenn ich von historischen Gründen spreche, dann müssen wir zurückdenken, was eigentlich die Internationale Arbeitsorganisation ist bzw. wie sie entstanden ist. Sie wurde im Jahr 1919 gegründet. Es ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie verfolgt das Ziel, zu einer menschenwürdigen Arbeitswelt beizutragen. Die Idee für einen internationalen Arbeiterschutz geht auf die zweite [PAGE 886] Hälfte des[NB]19.[NB]Jahrhunderts zurück. An diesem Prozess war die Schweiz 1881 und 1889 mit zwei Initiativen bereits führend beteiligt. Die Schweiz ist seit 1919 Mitglied der ILO; das heisst, sie war beim Jubiläum 2019 die ganzen hundert Jahre dabei. Sie war zwischen 1919 und 1922 im Verwaltungsrat und ist es seit 1951 wieder. Seit 1920 hat die ILO ihren Sitz in[NB]Genf.[NB]Es[NB]ist[NB]also[NB]historisch gesehen eine sehr wichtige Organisation, die die Schweiz mitgegründet und stark mitgeprägt hat.
Ich komme jetzt zu den inhaltlichen Begründungen, weshalb man dem zustimmen bzw. die Ratifikation angehen soll: Mit der Ratifizierung des hier vorliegenden Übereinkommens bekräftigt die Schweiz die Notwendigkeit, das Recht jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung zu respektieren, zu fördern und zu verwirklichen. Das Übereinkommen sieht ein gesetzliches Verbot von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie Massnahmen zur Prävention und Unterstützungs- und Abhilfemassnahmen für Opfer vor, also etwas, das in der Schweiz ja bereits - so hoffe ich doch sehr - verwirklicht ist. Aber nach wie vor ist die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in der Schweiz natürlich ein wichtiges Thema. Die Schweizer Gesetzgebung, das führt der Bundesrat in seiner Botschaft auch aus, konkretisiert das Recht auf eine Arbeit frei von Gewalt und Belästigung in verschiedensten Gesetzen und bietet einen hohen und wirksamen Schutz, auch im internationalen Vergleich. Die Schweizer Rechtsprechung und die[NB]Schweizer[NB]Praxis[NB]stehen also im Einklang mit dem Übereinkommen Nr.[NB]190.
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gewalt und Belästigung wird in der Schweiz, wie bereits erwähnt, durch ein umfassendes System von mehreren Gesetzen sichergestellt. Der Bundesrat bekräftigte mehrfach, dass die Bedingungen für eine Ratifikation des Übereinkommens durch die Schweiz erfüllt sind. Trotzdem, der Kommissionssprecher hat es bereits ausgeführt, beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen zur Verdeutlichung in einem neuen Absatz 1bis in Artikel 1 explizit die Klarstellung, dass die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 eben keiner Änderung des Schweizer Rechts bedarf.
Ich komme zum dritten Grund: Bedenken Sie die aussenpolitische Wirkung, wenn die Schweiz nicht ratifiziert. Die Konvention ist bereits von den meisten der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ratifiziert worden. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien haben die Konvention ratifiziert oder[NB]stehen kurz davor. Kanada, Australien und alle EU-Länder haben den Ratifikationsprozess begonnen. Die Schweiz erfüllt alle Anforderungen und inhaltlichen Vorgaben der Konvention. Diese in der Schweiz nicht zu ratifizieren, würde die Schweiz international schlecht dastehen lassen. Das ist der dritte und wichtige Grund für die Kommission, um zu sagen: Wenn die Schweiz als einziges Land diese Ratifikation explizit ablehnen würde, wäre das nach aussen - angesichts der Geschichte und des Arbeitnehmerschutzes, den es in der Schweiz gibt - wirklich ein schlechtes Signal.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, einzutreten und der Ratifikation zuzustimmen. Es gibt wie gesagt drei Gründe, die dafür sprechen, sie sind historischer, inhaltlich-politischer und vor allem auch aussenpolitischer Natur.