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Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Wir sprechen heute über die Revision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024. Wie Sie wissen, will die Schweiz das Netto-null-Ziel bis 2050 erreichen, wie das durch die Bevölkerung im Klima- und Innovationsgesetz verankert wurde. Mit dieser Revision des CO2-Gesetzes entwickeln wir unsere bestehende Klimapolitik weiter, um das Zwischenziel von minus 50 Prozent bis 2030 zu erreichen.

Wie Sie auch wissen, fehlen nach der Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes im Juni 2021 in unserem Land die rechtlichen Grundlagen, um die internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz - die Halbierung der Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 - einzuhalten. Die verlängerten Ziele bis Ende 2024 und die aktuellen Massnahmen reichen nicht aus.

Über die Vorlage, die ich Ihnen im Namen der Kommission kurz vorstelle, hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Ziel der Vorlage ist es, eine Halbierung der Treibhausgasemissionen bis im Jahr 2030 zu erreichen. Parallel zur vorliegenden Revision des CO2-Gesetzes hat das Parlament einen indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative erarbeitet. Dieser Gegenvorschlag, besser bekannt unter dem Namen "Klima- und Innovationsgesetz", wurde vom Schweizervolk in diesem Juni mit knapp 60 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen.

Die Massnahmen für die Umsetzung der Klimaziele sollen vor allem im CO2-Gesetz festgelegt werden. Heute beraten wir also Massnahmen für die erste Etappe von 2025 bis 2030. Wenn wir die Emissionen in der Schweiz senken wollen, braucht es eine klare Gesetzgebung und die nötigen finanziellen Mittel und Instrumente. Die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 trägt den bei der letzten, abgelehnten Revision geäusserten Bedenken Rechnung. Konkret heisst das, dass sie keine neuen oder höheren Abgaben enthält. Stattdessen setzt sie auf gezielte Anreize und Förderung, damit Investitionen in klimafreundliche Lösungen attraktiver werden. Zudem werden bewährte Massnahmen weitergeführt.

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Menschen und die Unternehmen in der Schweiz ermutigen, ihren CO2-Ausstoss zu senken. Gleichzeitig stärkt die Vorlage die Schweizer Energieversorgung und reduziert unsere Abhängigkeit von Öl und Gas. Mit Blick auf die globalen politischen Ereignisse wissen wir alle, wie nötig dieser Schritt ist.

Ich habe vorhin die nötigen Mittel für diesen Schritt erwähnt: Mit der Vorlage des Bundesrates hätte der Bund zwischen 2025 und 2030 haushaltsneutral insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken für die Beanreizung von Klimaschutzinvestitionen einsetzen können. Ihre UREK hat nun gezielt Änderungen vorgenommen: minus 150 Millionen Franken bei den Ladestationen, jedoch plus 240 Millionen bei Artikel 37b und plus 420 Millionen Franken bei Artikel 37c. Somit sind wir aktuell bei 4,6 Milliarden Franken. Rund 2,8 Milliarden Franken [PAGE 892] davon sind für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich vorgesehen. Hier hat sich die UREK-S dem Bundesrat angeschlossen; dies darum, weil es sich beim Gebäudebereich und bei der Mobilität um Sektoren handelt, die für den Klimaschutz besonders zentral sind. Zudem soll der Ausbau von Wärmenetzen finanziell unterstützt werden.

Im Verkehrsbereich sieht der Bundesrat Mittel von rund 800 Millionen Franken vor, die in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr und die Förderung von internationalen Zugverbindungen fliessen können. Darüber hinaus sieht der Entwurf des Bundesrates vor, eine heute nicht quantifizierbare Summe aus dem Bundeshaushalt für Klimaschutzprojekte im Ausland einzusetzen, welche dem Schweizer Klimaziel angerechnet werden sollen. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück.

In der Gesamtabstimmung hat Ihre Kommission der Teilrevision des CO2-Gesetzes einstimmig zugestimmt. Damit steht Ihre Kommission hinter dem vielseitigen Massnahmenpaket, mit dem das Reduktionsziel 2030 erreicht werden kann.[NB]Wir[NB]sind[NB]davon überzeugt, dass wir nun beherzt handeln müssen.

Zur Erinnerung: Bis in sieben Jahren sollen die Treibhausgasemissionen in unserem Land im Vergleich zu 1990[NB]halbiert[NB]werden.[NB]Bis[NB]heute haben wir sie gegenüber dem Referenzjahr bereits um knapp 20 Prozent reduziert; dazu hat sich die Schweiz bereits 2017 im Rahmen des Klimaübereinkommens von Paris international verpflichtet. Das passiert aber nicht einfach so, sondern nur, wenn wir gezielt handeln.

In den grossen Linien folgt die UREK-S zwar dem Bundesrat, trotzdem setzt sie gewisse eigene Akzente, wobei die vorgeschlagenen Massnahmen ungefähr die gleiche Wirkung haben dürften. Dabei halte ich fest, dass die Zielsetzung mit den Anträgen der UREK-S auch weiterhin garantiert werden kann. Lassen Sie mich kurz ausführen, wie das Gesetz im Detail angepasst werden soll.

Zu den Gebäuden: Wie erwähnt, ist dieser Bereich für unsere Klimaziele zentral. Die CO2-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Neu sollen aber die Mittel aus der Abgabe knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Dazu gehören das Gebäudeprogramm, der Technologiefonds, die Förderung von Geothermie, die kommunale und regionale Energieplanung, die Förderung der Produktion erneuerbarer Gase sowie die Solarthermie. Ohne Erhöhung der Teilzweckbindung würden die Bundesmittel, die ins Gebäudeprogramm fliessen, beträchtlich sinken.

Der Triangel mit Geothermie, Energieplanung und erneuerbaren Gasen soll mit bis zu 45 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Der Technologiefonds soll Schweizer Firmen mittels Bürgschaften zu Fremdkapital für die Entwicklung von Innovationen verhelfen und neue Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern. Die Einlage in den Technologiefonds wird um jährlich 10 Millionen Franken erhöht. Die Bevölkerung und die Wirtschaft sollen die andere Hälfte der CO2-Abgabe zurückerhalten.

Ich komme zur Mobilität: Der Verkehr soll effizienter werden. Deshalb werden die CO2-Zielwerte für Fahrzeuge weiter verschärft. Autoimporteure müssen innerhalb ihrer Flotte effizientere Modelle anbieten. Verfehlen sie ihre Zielvorgaben, gibt es wie bisher eine Sanktion. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr klimafreundliche Fahrzeuge zu verkaufen. Ab dem Jahr 2030 sollen die durchschnittlichen Emissionen von neuen Personenwagen bezogen auf den Wert von 2021 höchstens noch 25 statt 45 Prozent betragen. In Zukunft sollen neu auch für Lastwagen CO2-Zielwerte gelten. In Sachen LSVA für elektrisch angetriebene Lastwagen beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, beim geltenden Recht zu bleiben. Dies bedeutet, dass der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit hat, Elektro- und Wasserstofffahrzeuge von der LSVA zu befreien. Dies sieht die Schwerverkehrsabgabeverordnung so vor. Eine Minderheit möchte auf Gesetzesstufe festhalten, dass für Lastwagen, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion gilt.

Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge schneller vorangehen. Dafür wollen sowohl die Kommission wie auch der Bundesrat die Mineralölsteuererleichterungen für Dieselbusse im öffentlichen Verkehr bis 2026 aufheben und als Übergangsmassnahme elektrische Antriebstechnologien bei konzessionierten Verkehrsangeboten fördern.

Schliesslich lehnte die Kommission knapp ab, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, bei Firmen und auf öffentlichen Parkplätzen finanziell zu unterstützen. Der Bundesrat hat die finanzielle Unterstützung vorgeschlagen, und die Minderheit beantragt, dem Bundesrat weiterhin zu folgen.

Zum Flugsektor: Anbieter von Flugzeugtreibstoffen müssen künftig dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beimischen. Dies sieht die Revision in Einklang mit der Bestimmung in der EU vor. Parallel dazu kann der Bund innovative Firmen finanziell mit 25 bis 30 Millionen Franken pro Jahr unterstützen, die Pilotprojekte zur Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen umsetzen.

Die Kommission möchte zudem, dass es möglich ist, Zertifikate an die Beimischquote anrechnen zu lassen, und dass ein Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Luftfahrtemissionsrechten verbindlich für CO2-Reduktionsmassnahmen im Flugverkehr verwendet wird. Ein anderer Teil dieser Erlöse soll, wie vom Bundesrat vorgesehen, für den[NB]Ausbau[NB]von[NB]internationalen Zugverbindungen eingesetzt werden.

Einstimmig hat die Kommission ausserdem beschlossen, dass auf Flugangeboten die CO2-Emissionen angegeben werden müssen. Eine Minderheit beantragt zudem, eine Lenkungsabgabe auf Flüge mit Business- und Privatjets einzuführen, was die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt hat.

Nun zu den Treibstoffimporteuren: Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen im In- und Ausland ausgleichen. Neu soll ein maximaler Kompensationsansatz von bis zu 90 Prozent gelten. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoffimporteure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. Zudem sollte der Bundesrat die Importeure verpflichten, so viel erneuerbare Treibstoffe - dazu gehören auch synthetische Treibstoffe - in den Verkehr zu bringen, dass zwischen 5 und 10 Prozent der verkehrsbedingten Emissionen reduziert würden, dies ohne entsprechenden Kostendeckel. Die UREK-S ist dem Entwurf hier nicht gefolgt und will einen Kostendeckel von 5 Rappen, sprich 5 Rappen Kompensationspflicht und 5 Rappen für die Pflicht zur Überführung erneuerbarer Treibstoffe. Gleichzeitig werden die Erleichterungen bei der Mineralölsteuer bis 2030 weitergeführt.

Zu den Unternehmen: Unternehmen sollen auch künftig von der CO2-Abgabe befreit werden, wenn sie sich im Gegenzug zu einer Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Diese Unternehmen sollen aber neu einen Plan vorlegen, wie sie die Emissionen aus fossilen Brennstoffen längerfristig auf null senken können. Heute gilt die Befreiungsmöglichkeit nur für gewisse Branchen. Die Instrumente der CO2-Abgabebefreiung mit einer Verminderungspflicht sind bis 2040 befristet. Auch Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss bezahlen wie bisher keine CO2-Abgabe. Diese Firmen müssten stattdessen obligatorisch am Emissionshandelssystem teilnehmen, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist. Der Emissionshandel soll äquivalent zu den Regeln in der EU weiterentwickelt werden. Die von der EU beschlossenen Verschärfungen sind im Bundesratsentwurf noch nicht abgebildet. Dies bringt die Verwaltung dann in der UREK-N als Vorschlag ein.

Schliesslich zum Finanzmarkt: Auch der Finanzmarkt soll seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel beispielsweise infolge häufiger Unwetter oder Dürren ausgehen. Die Finma überprüft die Risiken für die Finanzmarktakteure. Die Schweizerische Nationalbank überprüft die Risiken für die Stabilität des [PAGE 893] Finanzsystems. Finma und SNB sollen regelmässig über ihre Prüfresultate berichten.

Wie Sie sehen, setzen wir mit der Gesetzesrevision an unterschiedlichen Orten an. Die Vorlage soll es zusammen mit dem technologischen Fortschritt ermöglichen, dass die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen bis 2030 erfüllen kann, welche eine Halbierung der Emissionen gegenüber 1990 vorsehen. Diese Halbierung ist dringend notwendig, denn der Klimawandel macht auch vor der Schweiz nicht halt. Die zunehmende Zahl gesundheitsrelevanter Hitzetage und die Zunahme extremer Wetterereignisse zeigen, dass wir handeln müssen.

Die UREK-S ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat sich in der Detailberatung und auch in der Gesamtabstimmung am 31. August einstimmig dafür ausgesprochen.

Im Namen der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.