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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-25

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-25

Wortprotokoll

Ich nehme gerne Stellung zum Eintreten. Ich bitte Sie selbstverständlich, auf die Revision des CO2-Gesetzes einzutreten. Sie stellt nach der Abstimmung über das Klimaschutzgesetz die erste Etappe der Umsetzung auf dem Weg zu netto null dar. Die erste Etappe dauert von 2025 bis 2030. 2025 ist sehr schnell da, wenn wir auch noch den Zeitbedarf für die Verordnungsänderung in Betracht ziehen. Ich habe deshalb von Anfang an darum gebeten, dass man das Gesetz ohne Verzögerung und ohne grosses Aufladen berät. Ich möchte der Kommission danken, dass das neben den Beratungen zum Mantelerlass und zum RPG möglich war. Das ist nicht selbstverständlich. Aber ich glaube, die Prioritätensetzung war absolut richtig, denn letztlich ist der Mantelerlass mit der Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes auch für die Umsetzung des Netto-null-Ziels sehr zentral. Wir brauchen zuerst Strom, bevor wir dekarbonisieren können, natürlich unter Einschluss aller Einsparungen und Effizienzsteigerungen.

Ich sage das auch deshalb, weil man verschiedentlich die Frage hörte: Macht man jetzt nichts nach der Abstimmung über das Klimaschutzgesetz? Es wurde gesagt, dieses wurde vom Volk sehr klar angenommen. Selbstverständlich [PAGE 894] machen wir etwas. Wir haben diese Gesetzesrevision rasch beraten und sind wenige Monate nach der Abstimmung schon in der ersten Lesung, auch deshalb, weil man mit dem Entwurf zu diesem Gesetz schon früher begonnen hat, schon unter meiner Vorgängerin im Bundesrat.

Der Bundesrat hat aus der Abstimmung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes seine Lehren gezogen. Insbesondere hat er für das vorliegende neue CO2-Gesetz auf höhere oder neue Abgaben verzichtet. Wegen höherer Abgaben wurde die letzte Gesetzesvorlage abgelehnt. Ich glaube, nein, ich bin sicher, es ist richtig, dass man hier jetzt darauf verzichtet. Ich danke, dass auch die Kommission diesem Anliegen des Bundesrates gefolgt ist.

Stattdessen sollen die bestehenden Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie, die je etwa einen Drittel der Belastung ausmachen, weitergeführt und punktuell angepasst werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Anreizen und gezielten Förderungen und Investitionen. Im Bereich Verkehr soll beispielsweise der Ausbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, bei Unternehmen und in Gemeinden unterstützt und dadurch beschleunigt werden. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt hier etwas anderes; sie möchte das streichen. Wir werden das im Detail noch diskutieren.

Ausserdem sollen die erneuerbaren Treibstoffe - dazu zählen auch synthetische Treibstoffe - sowohl im Land- als auch im Luftverkehr einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der verkehrsbedingten Emissionen leisten. Schliesslich möchte der Bundesrat das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufheben und die Umstellung auf Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb mittels einer Beteiligung an deren Anschaffungskosten zusätzlich beschleunigen. Ich will hier auch kurz erwähnen, wie wichtig das ist. Auf der Zeitachse tönt 2040 oder 2050 relativ weit weg. Aber wenn beispielsweise unsere bundesnahen Betriebe wie die Postauto AG 2040 netto null Emissionen erreichen wollen, heisst das, dass ab 2028 keine Dieselbusse mehr angeschafft werden dürfen. Denn diese haben eine Abschreibungszeit von zwölf Jahren, und wenn wir jetzt hier nicht die nötigen Anreize schaffen, das jetzt nicht tun, sind wir dann einfach zu spät dran. Deshalb ist das eine ganz wichtige Massnahme im Rahmen der Dekarbonisierung.

Im Gebäudebereich sollen die Kantone und damit die Dynamik im Gebäudeprogramm weiter unterstützt werden. Um genügend Mittel zur Verfügung zu haben, soll die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe befristet bis 2030 angehoben werden; damit stehen bedeutend mehr Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung.

Wir haben hier auch eine Abstimmung auf das Fit-for-55-Paket der EU vor uns. Ein Blick über die Schweiz hinaus zeigt nämlich, dass die EU in eine ähnliche Richtung geht. Das ist relevant für die Diskussion über das CO2-Gesetz, weil sich dieses, wo sinnvoll, überall an EU-Bestimmungen anlehnt. Namentlich will der Bundesrat die Flottenziele für importierte neue Fahrzeuge im Gleichschritt mit der EU bis 2030 weiter absenken. Im Flugsektor sollen die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen wie in der EU verpflichtet werden, dem Kerosin erneuerbare Flugzeugtreibstoffe beizumischen. Weiter will der Bundesrat den seit 2020 mit der EU verknüpften Emissionshandel für Industrieanlagen und die Luftfahrt entsprechend dem bilateralen Abkommen im Gleichschritt zu den Regeln in der EU weiterentwickeln. Das Ziel ist, dass die Schweizer Akteure vergleichbare Bedingungen wie in der EU vorfinden. Nur mit gleichwertigen Rahmenbedingungen können allfällige Wettbewerbsnachteile vermieden werden.

Die Vorlage, die Sie heute diskutieren, ist die erste von drei Etappen der Umsetzung des Klima- und Innovationsgesetzes. Ich denke, gerade für die Innovation gibt das Klima- und Innovationsgesetz eine Grundlage von jährlich 200 Millionen Franken; dies sind insgesamt 1,2 Milliarden Franken an Fördermitteln über sechs Jahre hinweg. Wir haben mit dem anderen vom Volk genehmigten Gesetz also dann schon eine Hebelwirkung, um Innovationen zu fördern, die wir möglichst gut nutzen werden, beispielsweise auch bei energieintensiven Unternehmungen, die im Moment sehr unter Druck sind. Es geht aber auch um andere Innovationen, die zur Dekarbonisierung beitragen. Hier haben wir also eine Hebelwirkung. Die Verordnungen sind in Erarbeitung und sollen auf den[NB]1.[NB]Januar 2025 in Kraft gesetzt werden, dies zusammen mit diesem Gesetz, zusammen mit den Fördermitteln für den Heizungsersatz von 200 Millionen Franken jährlich, das heisst von insgesamt 2 Milliarden Franken über zehn Jahre.

Das erfolgt ausserhalb von diesem Gesetz, über Verordnungsanpassungen. Ich bin relativ zuversichtlich, dass dieser Weg gelingen wird. Ich nehme diese Zuversicht aus einer Klausur, die ich am Freitag und Samstag mit den bundesnahen Betrieben hatte, die ja gestützt auf das Klima- und Innovationsgesetz den Auftrag haben, bis 2040 bei sich Klimaneutralität herzustellen. Alle bundesnahen Betriebe haben mir eigentlich ein klares Programm vorgelegt, wie sie diesen Weg gehen wollen und wie sie glauben, das Ziel erreichen zu können.

Die Dekarbonisierung gelingt aber, noch einmal, nur und ausschliesslich mit dem Mantelerlass. Hier muss man die Sicherheit haben - das haben mir alle bundesnahen Betriebe dargelegt -, dass dann auch genügend Strom da ist. Deshalb erachte ich es als richtig, dass wir sofort den Mantelerlass umsetzen und man hier mit diesem Gesetz - da spreche ich auch etwas die Minderheiten an - vielleicht nicht gerade überbordet bzw. der bundesrätlichen Vorlage in der vorliegenden Fassung rasch zustimmt. Wir haben mit diesem Gesetz ja nur wenige Jahre. Wichtig ist, dass wir damit sofort Wirkung erzielen und es nicht weiter aufladen und nachher irgendwie riskieren, dass es beispielsweise durch eine Volksabstimmung blockiert wird.

Wir werden dann natürlich in einem weiteren Schritt sofort nach Verabschiedung dieses Gesetzes die nächste Periode 2030-2040 angehen müssen, angepasst an das, was bis dann an Innovation kommt. Wir haben dann dort etwas länger Zeit.

Deshalb bitte ich Sie insgesamt, auf die Vorlage hier einzutreten. Ich danke der Kommission auch für die konstruktive Debatte zu diesem Geschäft.