AB 327436
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Ich stelle Ihnen hier das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) vor. Ich werde jetzt vor allem die Vorlage vorstellen und etwas zum Eintreten sagen und am Schluss der Debatte noch auf die Detailberatung in der Kommission eingehen.
Die Digitalisierung bringt bekanntlich das Versprechen grösserer Effizienz und grösserer Möglichkeiten mit sich, ihre Vorteile sind daher im Grundsatz bei allen unbestritten. In der Ausführung ist sie dann doch wieder nicht unumstritten und auch nicht immer trivial. (Glocke des Präsidenten) Das gilt natürlich auch für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Das Projekt Justitia 4.0 bzw. die geplante Plattform Justitia.Swiss will die heutigen Papierakten in der Schweizer Justiz durch elektronische Dossiers ersetzen. In Zukunft sollen Verfahrensbeteiligte eine Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr sowie die Akteneinsicht nutzen.
Der Hintergrund dieser Vorlage: Die eidgenössischen Prozessgesetze - Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren - sehen seit 2011 vor, dass die Übermittlung von Eingaben und Verfügungen auf elektronischem Weg erfolgen kann. Das ist aber nur in der Theorie so, die Kommunikation zwischen Gerichten und den Verfahrensbeteiligten wird heute nur in wenigen Fällen wirklich elektronisch abgewickelt. Aus diesem Grund hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren im Herbst 2016 beschlossen, dass die rechtlichen Grundlagen für eine obligatorische Einführung der elektronischen Kommunikation geschaffen werden sollen. Zugleich hat auch das Bundesgericht mit dem Projekt E-Dossier eine Initiative für die Digitalisierung der gerichtlichen Verfahren gestartet.
Das jetzt vorliegende Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz nimmt dieses Anliegen auf. Es sieht die Schaffung einer Körperschaft vor, an welcher sich Bund und Kantone beteiligen. Die Hauptaufgaben der Körperschaft sind der Aufbau, der Betrieb und die Weiterentwicklung einer zentralen Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr. Kantone, die der Körperschaft nicht beitreten, können entweder eine eigene Plattform entwickeln oder sich einer bestehenden Plattform anschliessen. Nebst den Hauptaufgaben kann die Körperschaft weitere Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum elektronischen Rechtsverkehr anbieten.
Der Entwurf regelt den minimalen Funktionsumfang der zentralen Plattform und die Voraussetzungen für die Nutzung. Die Kosten für den Aufbau betragen 28 Millionen Franken. Daran beteiligt sich der Bund mit 25 Prozent.
Die Pflicht zur Benutzung der Plattform wird in den Prozessgesetzen separat verankert. Darüber hinaus werden in den Prozessgesetzen weitere Bestimmungen geändert, um eine medienbruchfreie, digitale Verfahrensführung zu ermöglichen.
Die Kommission führte am 23. März Anhörungen zu diesem Geschäft durch, am 27./28. März trat sie mit 15 zu 7 Stimmen ein. Da im Rahmen der Eintretensdebatte aber weitere Fragen, insbesondere zu technischen Details, aufgetaucht waren, wurden am 3. Juli noch einmal Anhörungen zum Sicherheitskonzept durchgeführt. Dabei wurden Fragen zur Datensicherheit, Verschlüsselung und Datenaufbewahrung gestellt. Weitere Themen waren die Frage, ob der Betrieb mehrerer Plattformen sinnvoll sei, sowie Fragen zum Einbezug der Nutzergruppen und dazu, was passiert, wenn technische Probleme auftauchen. Darauf werde ich später noch eingehen.
Eine Minderheit der Kommission lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab, weil sie den Zwang zur Nutzung der Plattform infrage stellt. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist hingegen der Ansicht, dass der digitale Wandel in der Justiz sinnvoll ist, dass Papierberge nicht mehr zeitgemäss sind und dass die Digitalisierung in der Justiz auch zu einer effizienteren Zusammenarbeit zwischen den Verfahrensbeteiligten führen kann. Das BEKJ wird auch von den Kantonen ausdrücklich gewünscht und befürwortet.
Ich bitte Sie daher im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Mehrheit zu folgen und auf diese Vorlage einzutreten und ihr am Schluss auch zuzustimmen.