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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-09-25

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-09-25

Wortprotokoll

In Artikel 11 Absatz 1 will die Minderheit Stark den Geltungsbereich der CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung im Ausland beschränken. Wie eben erläutert, werden damit Occasionen schon ab drei Monaten anstatt wie heute sechs Monaten von den Zielen gemäss Absatz 1 ausgenommen. Wir meinen, dass das Umgehungspotenzial damit erhöht werden könnte. Deshalb hat der Bundesrat diesen Wert auf sechs Monate erhöht, weil ja in der EU für diese Wagen zum Teil auch noch Subventionen gewährt werden. Darin liegt eigentlich die Problematik begründet. Das wäre hier eine zusätzliche Flexibilität für die Grossimporteure, wobei es stimmt, dass die Kleinimporteure davon nicht profitieren würden. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag Stark abzulehnen.

Zu Artikel 11 Absatz 2 betreffend die Anrechnung von erneuerbaren Treibstoffen: Die Mehrheit Ihrer Kommission will die erneuerbaren Treibstoffe an die Neuwagenziele anrechnen. Im Grunde kommt das einer zusätzlichen, über die Treibstoffimporte bezahlten Erleichterung für die Autoimporteure gleich. Das erscheint uns nicht gerechtfertigt. Der Bundesrat hat ja eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe als eigenständiges Instrument im CO2-Gesetz vorgeschlagen; das ist in den Artikeln 28f bis 28i enthalten. Werden die überführten Mengen an erneuerbaren Treibstoffen nun auch bei den Emissionsvorschriften berücksichtigt, so entspricht dies einer doppelten Anrechnung. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass der Zweitrat hier nachbessern sollte, d.[NB]h., der Bundesrat kann sich hier bei Artikel 11 Absatz 2 Ihrer Kommissionsmehrheit nicht anschliessen. Ich würde folglich auf dem Entwurf des Bundesrates bestehen.

Die Mehrheit verhält sich - wenn Sie mir die Bemerkung gestatten - auch nicht ganz kongruent: Einerseits forderte sie vorhin eine deutlich stärkere Reduktion, andererseits verlangt sie hier mehr Flexibilität. Das ist aber ein Punkt, den wir dann sicher auch noch in der nationalrätlichen Kommission werden berücksichtigen können. Ich würde hier also beim Entwurf des Bundesrates bleiben.

Ich stelle also den Antrag, dass man bei Artikel 11 Absatz 2 auch über die Bundesratsvariante abstimmt.