Stark Jakob · Ständerat · 2023-09-25
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-09-25
Wortprotokoll
Ich äussere mich zu Artikel 11 Absatz 1. Heute liegt die Kompetenz beim Bundesrat, festzulegen, ab welcher Frist ein Auto als im Ausland zugelassen gilt und deshalb ohne Beachtung der individuellen Zielvorgaben der Schweiz importiert werden darf. Der Bundesrat hat diese Frist vor einiger Zeit von drei auf sechs Monate erhöht. Das heisst, ein Auto darf erst als Occasion in die Schweiz importiert werden, nachdem es mindestens ein halbes Jahr lang im Ausland zugelassen und gefahren worden ist. Mit dieser Regelung haben nun vor allem die kleinen und mittleren freien Autoimporteure grosse Mühe, weil ihnen dadurch der Markt mit attraktiven Occasionsautos zusammengebrochen ist. Das ist unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten fragwürdig. Ob diese rechtsungleiche Behandlung durch die Ausdehnung der Frist von drei auf sechs Monate gerechtfertigt ist, muss angezweifelt werden, denn die EU selbst, d.[NB]h. alle EU-Länder, kennt nur die Frist von drei Monaten; der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen.
Ich bitte Sie deshalb, auf diesen Swiss Finish zu verzichten. Es reicht, wenn die Schweiz alle Regeln sauber und korrekt vollzieht.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.