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Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25

Wortprotokoll

Nun kommen wir zur Beimischung von erneuerbaren Treibstoffen zu Flugpetrol. Wie Sie den Unterlagen entnehmen können, haben wir in der aktuellen Gesetzgebung auf eine schlanke, aber wirkungsvolle Methode gesetzt, die auch von der Branche mitgetragen werden kann. Die Kommission ist unmissverständlich der Auffassung, dass wir im Bereich Flugverkehr zwar etwas unternehmen müssen, dass das Kind aber nicht mit dem Bade ausgeschüttet werden darf. Denn es ist eine äusserst komplexe Angelegenheit, netto null im Flugbereich zu erreichen. Das ist auch mit massiven Kosten aufseiten der Luftverkehrsunternehmen verbunden. Die Vorlage verpflichtet deshalb Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Flugpetrol erneuerbare, nachhaltige Flugtreibstoffe, sogenannte Sustainable Aviation Fuels, beizumischen. Mit Artikel 35d des Umweltschutzgesetzes ist sichergestellt, dass nicht nachhaltige Treibstoffe ausgeschlossen sind.

Die Kommission möchte, dass die Beimischquote auch über einen sogenannten "Book and claim"-Mechanismus erfüllt werden kann. Ich erlaube mir, den "Book and claim"-Mechanismus kurz zu erklären. Das "Book and claim"-Modell, auch "buy and claim" genannt, entkoppelt einen Nachhaltigkeitsanspruch, der sich aus der Nutzung einer Ressource ergibt, von dem Ort, an dem diese Ressource physisch verbraucht wurde, und kann die Nachfrage nach emissionsärmeren Alternativen erhöhen. Das ist Artikel 28j. Diese Ergänzung wurde mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Der Kommission war es wichtig, dass Regelungen im Flugverkehr zumindest innerhalb von Europa harmonisiert sind. Dies schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Airlines und vermindert zum Beispiel beim Ausweichverkehr negative Auswirkungen. Die zentralen Bestimmungen in der Vorlage lehnen sich deshalb eng an die Bestimmungen an, die in der EU diskutiert werden, beispielsweise der Anteil an erneuerbaren Flugtreibstoffen, der beigemischt werden muss. Das ist Artikel 28k Absatz 2. Dieser Antrag[NB]wurde[NB]mit[NB]7[NB]zu[NB]0[NB]Stimmen[NB]bei[NB]4[NB]Enthaltungen angenommen.