Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Beim bestehenden Artikel 16 geht es um die Unternehmen, die verpflichtet sind, am Emissionshandelssystem (EHS) teilzunehmen. In der Kommission wurde eine breite Diskussion über die Verpflichtung zur Teilnahme am EHS für Betriebe mit Anlagen mit hohem CO2-Ausstoss geführt. Laut Artikel 16 Absatz 3 legt der Bundesrat die entsprechenden Anlagekategorien fest. Die Kommission ist der Auffassung, dass allfällige Ausnahmen eine gewisse Qualität haben müssen. Es gibt beispielsweise eine Branchenvereinbarung zwischen den Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und dem Bund. Nach Meinung der Kommission erfüllt diese in keiner Art und Weise die bereits diskutierten Vorgaben, welche für den Verkehr, den Gebäudepark oder im EHS gelten. Mit den KVA wurde vereinbart, dass sie ihre Emissionen weiter reduzieren und im Bereich der Entwicklung von Negativemissionstechnologien eine Vorreiterrolle mit einer definierten Quantität an[NB]Negativemissionen[NB]übernehmen müssen. [PAGE 905]
Die Kommission ist der Meinung, dass es, wenn die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen wird, im staatsnahen Bereich der KVA nur eine Vereinbarung geben darf, welche mindestens in ihrer Ambition äquivalent zu den Anforderungen an die Unternehmen im Emissionshandel ist. Im Klima- und Innovationsgesetz wurde beschlossen, dass der Staat eine Vorreiterrolle einnehmen und die Klimaziele bis 2040 erreichen muss. Dementsprechend war es für die Mehrheit der Kommission klar, dass wir auch bei den öffentlich-rechtlichen Betrieben strengere Bedingungen festlegen müssen. Diese Ergänzung wurde mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.