Müller Damian · Ständerat · 2023-09-25
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-25
Wortprotokoll
Wir kommen nun zum Paket mit den Artikeln 31 bis 32b. In diesem Bereich gibt es folgende Erläuterungen zu den Überlegungen der Kommission zu machen:
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Methode und Umsetzung der CO2-Abgabe ein Schweizer Erfolgsmodell ist. Durch die Kombination von Rückverteilung an die Bevölkerung, gezielter Verwendung von Teilerträgen zur Förderung im Gebäudebereich und der Möglichkeit zur Befreiung von der CO2-Abgabe als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Emissionsverminderung in den Unternehmen konnte in der Vergangenheit eine grosse Wirkung zu vertretbaren Kosten erzielt werden. In der aktuellen Gesetzgebung wird daran nichts Grundlegendes verändert. Die Abgabehöhe wollen der Bundesrat und die UREK-S bei 125 Franken pro Tonne CO2-Äquivalent belassen, dafür sollen ein paar Stellschrauben etwas anders eingestellt werden. Das betrifft die Gegenleistung bei einer Befreiung von der CO2-Abgabe mit einer Verminderungsverpflichtung in der Höhe der Teilzweckbindung und die Verwendung der Fördermittel.
Bei den Verminderungsverpflichtungen sieht die Vorlage vor, dass sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können. Dies ist seit Längerem ein zentrales Anliegen der Schweizer Wirtschaft. Die Befreiung von der CO2-Abgabe ist jedoch in der aktuellen Form mittelfristig, mit Blick auf netto null, kein geeignetes Instrument mehr, weil viele der Verminderungsverpflichtungen nur die Umsetzung der wirtschaftlichen Massnahmen einfordern. Deshalb müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan präsentieren, und das ist in Artikel 31a Buchstabe b geregelt. Erst damit entsteht der nötige Anreiz für den Übergang zu einem fossilfreien Energieverbrauch.
Die UREK-S ist diesen Anträgen des Bundesrates gefolgt.